Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
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22.02.2010, 21:45
Beitrag: #7
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
Zitat:Sonst müsstest du ja jetzt im Rahmen des Einspruchs ändern und nach der Mitteilung schon wieder... Ne, es geht einfach nur darum, ob ich jetzt ändere oder auf die Mitteilung warte. Ohne Mitteilung wärs m.E. eine Verböserung und da wird wohl der Berater, wenn ich das böse Wort in den Mund nehme, den Einspruch zurücknehmen. Die Änderung würde sich also nur zeitlich verzögern. Anrufen? Da werde ich mal morgen die Leute fragen, die sich damit auskennen. Wann hab ich schon mal so einen Fall auf dem Tisch? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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