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Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
22.02.2010, 21:12
Beitrag: #5
RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ?
Da bin ich kleine Pingeltante schon wieder.

Zitat:Ergibt die Überprüfung eine Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug nach § 10a oder der gesonderten Feststellung nach § 10a Absatz 4 , ist dies dem Finanzamt mitzuteilen; die Steuerfestsetzung oder die gesonderte Feststellung ist insoweit zu ändern.

§ 91 Abs. 1 Satz 4 würde doch nur gehen, wenn ich irgendeine Mitteilung von der zentralen Stelle oder so hätte. Hab ich aber nicht. Kommt vielleicht noch, weiss ich aber nicht.

Bisher hab ich nur den Einspruch Sad

Was also nun? Der Fehler liegt ja eindeutig beim FA.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 22.02.2010 21:12

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