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Ausgleichszahlung GrESt frei?
05.02.2010, 14:35
Beitrag: #3
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Hallo,

selbst wenn es als Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes zu betrachten wäre, läge nicht eben einer jener steuerfreien Tatbestände vor?


Ich sehe es allerding auch als Vermögensausgleich im Rahmen der Erbfolge.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - zaunkönig - 05.02.2010 14:35

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