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Ausgleichszahlung GrESt frei? - Druckversion

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Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 04.02.2010 21:46

Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 ¤, alter Katen auf dem Land.

Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg.

Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht.

Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt?

M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig?


RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Catja - 04.02.2010 22:30

Würde ich auch so sehen.

Die Übertragung erfolgt zwischen den Eltern und der Tochter in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) und der Bruder kriegt nur Penunze, aber nicht für die Scholle, sondern für den Wert des Erbteiles.


RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - zaunkönig - 05.02.2010 14:35

Hallo,

selbst wenn es als Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes zu betrachten wäre, läge nicht eben einer jener steuerfreien Tatbestände vor?


Ich sehe es allerding auch als Vermögensausgleich im Rahmen der Erbfolge.


RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 05.02.2010 15:24

Das ist genau die Frage. Da das Geld von Schwester an Bruder fließt, kommt eine Befreiung für gerade Linie nicht in Betracht. Für Erbauseinandersetzungen von Miterben gibt es extra eine Steuerbefreiungsvorschrift, für Übertragungen unter Lebenden nicht. Allerdings wird beim Erbfall tatsächlich Grundvermögen übertragen. Aber hier? Hier "verkauft" doch die Schwester quasi ihre Haushälfte an den Bruder. Das bekomm ich nicht gelöst.


RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - showbee - 05.02.2010 15:32

Ich hab nicht wirklich eine Ahnung... Soweit er nur auf den Hausteil verzichtet riecht das nach gemischter Schenkung mit abgezweigtem Zahlungsweg. Tatsächlich erhält die Tochter 1/2 Grundstück geschenkt (ErbSt ja, GrESt nein) und den anderen 1/2 kauft sie von den Eltern und diese schenken die 30.000 dem Sohn/Bruder. Lediglich der Zahlungsweg Schwester/Bruder wird dann abgekürzt.


RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 05.02.2010 15:37

Jupp, ich habe Angst vor Schenkung unter Auflage, und die Auflage wird GrESt-pflichtig.

Schenkungsteuer kein Prob, noch nicht verbrauchte Freibeträge.

Vielen Dank aber schon mal für eure Hilfe mit den bisherigen Beiträgen.