04.02.2010, 21:46
Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 ¤, alter Katen auf dem Land.
Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg.
Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht.
Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt?
M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig?
Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg.
Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht.
Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt?
M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig?