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Ausgleichszahlung GrESt frei?
04.02.2010, 21:46
Beitrag: #1
Ausgleichszahlung GrESt frei?
Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 ¤, alter Katen auf dem Land.

Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg.

Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht.

Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt?

M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig?

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 04.02.2010 21:46

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