Ausgleichszahlung GrESt frei?
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04.02.2010, 21:46
Beitrag: #1
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Ausgleichszahlung GrESt frei?
Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 ¤, alter Katen auf dem Land.
Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg. Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht. Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt? M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 04.02.2010 21:46
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Catja - 04.02.2010, 22:30
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - zaunkönig - 05.02.2010, 14:35
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 05.02.2010, 15:24
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - showbee - 05.02.2010, 15:32
RE: Ausgleichszahlung GrESt frei? - Lemgun - 05.02.2010, 15:37
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