Vorläufigkeit Soli
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25.01.2010, 18:01
Beitrag: #2
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RE: Vorläufigkeit Soli
Nein, muss nicht. Da die erste Solifestsetzung nicht angefochten wurde, greift hier die Änderungssperre (sofern die Änderung durch Mitteilung zugunsten war) des § 351 AO. Der Einspruch ist eine Totgeburt.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Nachrichten in diesem Thema |
Vorläufigkeit Soli - Opa - 25.01.2010, 17:36
RE: Vorläufigkeit Soli - Kiharu - 25.01.2010 18:01
RE: Vorläufigkeit Soli - Opa - 25.01.2010, 18:25
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