25.01.2010, 17:36
Ursprünglicher Bescheid 2008 vom Juni 09
--> geändert aufgrund Beteiligungs-EK im Nov. 09
Einspruch aufgrund des BMF zur Vorläufigkeit des Soli, da im Bescheid noch nicht erwähnt.
Muss die Vorläufigkeit gewährt werden, oder nicht, da der ursprüngliche Bescheid bereits bestandskräftig war?
--> geändert aufgrund Beteiligungs-EK im Nov. 09
Einspruch aufgrund des BMF zur Vorläufigkeit des Soli, da im Bescheid noch nicht erwähnt.
Muss die Vorläufigkeit gewährt werden, oder nicht, da der ursprüngliche Bescheid bereits bestandskräftig war?