nachträgliche Übersicherung
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17.12.2009, 16:12
Beitrag: #2
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RE: nachträgliche Übersicherung
Catja schrieb:Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?Hab ich mal wieder keine Ahnung ![]() Aber m.E. reicht es, wenn die Abtretung der LV auf die Höhe der AK und des Darlehens begrenzt sein. Schau mal zu § 10 EStG ins BMF-Schreiben v. 15.06.2000 unter Rz. 28: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf danach gibt es Einschränkungen nur bei Rückzahlung eines Disagios. Gruß tosch |
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Nachrichten in diesem Thema |
nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009, 15:47
RE: nachträgliche Übersicherung - tosch - 17.12.2009 16:12
RE: nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009, 17:44
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