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nachträgliche Übersicherung
17.12.2009, 16:12
Beitrag: #2
RE: nachträgliche Übersicherung
Catja schrieb:Gibt es auch im Steuerrecht so etwas wie eine nachträgliche Übersicherung?
Hab ich mal wieder keine Ahnung Sad

Aber m.E. reicht es, wenn die Abtretung der LV auf die Höhe der AK und des Darlehens begrenzt sein.
Schau mal zu § 10 EStG ins BMF-Schreiben v. 15.06.2000 unter Rz. 28:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...onFile.pdf

danach gibt es Einschränkungen nur bei Rückzahlung eines Disagios.

Gruß

tosch
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Nachrichten in diesem Thema
nachträgliche Übersicherung - Catja - 17.12.2009, 15:47
RE: nachträgliche Übersicherung - tosch - 17.12.2009 16:12

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