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steuerliches Einlagekonto
11.11.2009, 12:12
Beitrag: #12
RE: steuerliches Einlagekonto
Also, der 17 (4) EstG leuchtet mir gar nicht.

"Fiktives" Beispiel: 1-Mann GmbH braucht dringend eine neue Maschine. Kein Bankkredit etc. möglich. Der Gesell.-Gefü stellt der GmbH im Wege der Einlage 100 Tsd. zur Verfügung per 11/2007. Maschine kommt, Sonder-AfA etc. Buchwert 31.12.07 50 Tsd, TW 80 Tsd. Im Mai 2008 zahlt er sich die 50 Tsd. wieder zurück. Jetzt sollen davon 30.Tsd. stille Reserven versteuert werden? Warum, an den Anteilsverhältnissen hat sich doch nichts geändert. Die stillen Reserven sind doch weiterhin verhaftet.

Ich versteh es nicht. Sad

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 11.11.2009 12:12
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 12:30
RE: steuerliches Einlagekonto - tosch - 11.11.2009, 14:21

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