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steuerliches Einlagekonto
02.11.2009, 19:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 19:18 von Lemgun.)
Beitrag: #10
RE: steuerliches Einlagekonto
Die offene Einlage am 30.04.2008 stellt eine nicht in das Nennkapital geleistete Einlage dar. In der Bilanz oder vielmehr in der GuV stellt dies einen Ertrag dar, der außerbilanziell steuerlich wieder gekürzt wird auf Ebene der GmbH.

Diese Einlage ist gem. § 27 KStG außerhalb der Steuerbilanz auf einem besonderen Konto zu erfassen. Da wird also nix gebucht, sondern nur per Steuerbescheid festgestellt.

Dies erfolgt, um bei der Rückgewähr dieser Einlagen zu gewährleisten, dass keine steuerpflichtigen Beteiligungserträge (Ausschüttungen) bei den Anteilseignern erfasst werden. Die Rechtsfolgen des § 17 Abs. 4 EStG sind jedoch zu beachten.

§ 27 Abs. 1 Satz 3 KStG bestimmt nun aber folgendes:
Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 mindern das steuerliche Einlagekonto unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigen (Einlagenrückgewähr).

Der ausschüttbare Gewinn nach § 27 Abs. 1 Satz 4 KStG ist gem. Satz 3 also auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zu ermitteln.

In Deinem Falle würde ich also folgende Rechtsfolgen ziehen:

offene Einlage am 30.04.2008 = 50.000,-: Ertrag in der GuV, außerbilanzielle steuerliche Kürzung bei der GmbH, Zugang zum Einlagekonto gem. § 27 KStG, Erhöhung der AK der Beteiligung für § 17 EStG auf Ebene des Anteilseigners.

offene Ausschüttung am 30.09.2008 = 20.000,-: Einnahmen gem § 20 EStG beim Anteilseigner. Keine Verwendung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG, da Bestand zum 31.12.2007 0,-.

Weitere Hilfe bietet das BMF-Schreiben vom 4.6.2003, BStBl. I, S. 366. (Becksche Erlasse 100 § 27/2, SIS 03 28 90)

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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steuerliches Einlagekonto - tolledeu - 06.11.2008, 14:04
RE: steuerliches Einlagekonto - Lemgun - 02.11.2009 19:09
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