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Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
20.07.2009, 21:39
Beitrag: #13
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
meyer schrieb:@ tosch: Für einen Wohnsitz im Sinn von § 8 AO hat eine Wohnungsmeldung allenfalls indizielle Bedeutung, man kann also durch eine bloße Meldung keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auslösen.
Richtig, aber ich schrieb nicht, dass er unbeschränkt est-pflichtig ist, weil er "nur" gemeldet ist, sondern weil er einen Wohnsitz hat, an dem er gemeldet ist. Opa schrieb, dass der Sohn bei den Eltern ein eingerichtetes Zimmer hat; das sehe ich schon als Wohnsitz an.

Und die Kindergeldkasse wohl auch, sonst hätte sie kein Kindergeld auszahlen dürfen, da der Sohn weder im Inland, noch in der EU noch im EWR wohnte. § 63 Abs. 1 S. 3 EStG
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Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt - Opa - 20.07.2009, 14:52
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt - tosch - 20.07.2009 21:39

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