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Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
20.07.2009, 15:59
Beitrag: #2
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt
Ich denke der Gesetzestext ist recht eindeutig

Zitat:Für ein nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind.

Da das Kind hier gemeldet ist und später auch in D weiter studiert, besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht in D und damit keine Kürzung für die Zeit im Ausland.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Nachrichten in diesem Thema
Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt - Opa - 20.07.2009, 14:52
RE: Ausb.-FB - Auslandsaufenthalt - Kiharu - 20.07.2009 15:59

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