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Betriebsausgabe oder Werbungskosten
29.09.2008, 18:54
Beitrag: #1
Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,


mal eine praktische Frage an die hier vertretene Finanzverwaltung:-)

Ich habe einen Mandanten, der ein Aufbaustudium beginnt (unstreitig WK/BA).

Leider weiss er noch nicht so recht, was er danach damit anfangen m�chte:

- Gewerbebetrieb (besteht bisher schon) weiterf�hren
- Arbeitnehmert�tigkeit (eventuell nach Abschluss des Studiums)

Wie w�re es f�r das FA am geschicktesten ?

Erkl�ren als Betriebsausgabe und einen Hinweis hierauf geben ?

Oder ist es grunds�tzlich egal ?

Viele Gr��e...
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29.09.2008, 19:54
Beitrag: #2
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Mir pers�nlich w�re es egal.
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29.09.2008, 20:18
Beitrag: #3
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Mir ehrlich gesagt auch. Nimms in den Gewerbebetrieb, wird wohl weniger Nachfragen bedeuten.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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29.09.2008, 20:27
Beitrag: #4
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Und man bekommt noch Vorsteuer zur�ck?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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29.09.2008, 20:40
Beitrag: #5
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
@Kiharu


Jein... Wenn in einem Jahr 0 Betriebseinnahmen und 35.000,00 Euro Betriebsausgaben sind kommt garantiert eine R�ckfrage:-)

@Christian

Nein denn das Studium ist im Ausland...


Aber schonmal danke f�r die Hinweise...
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30.09.2008, 08:12
Beitrag: #6
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo Piranha!

also aus der Steuersystematik heraus w�rde ich Betriebsausgaben melden. Folgende (theoretische) Begr�ndung: f�r Betriebsausgaben gilt qua Gesetz das Veranlassungsprinzip (� 4 Abs. 4 EStG), f�r Werbungskosten eigentlich nur das Finalit�tsprinzip (� 9 EStG). Zwar legt der BFH den WK Begriff in st. Rspr. nach dem Veranlassungsprinzip aus, um zu einer Gleichbehandlung zu kommen, aber... niemand weiss halt, was in den K�pfen von Richtern & Politikern vorgeht. Nicht dass der BFH auf den Trichter kommt � 9 EStG wieder wortlautgetreu auszulegen bzw. dass die Politik wieder auf die Idee kommt in einem Steuer�nderungsgesetz das Finalit�tsprinzip zu beschw�ren.

Mfg

showbee
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30.09.2008, 12:12
Beitrag: #7
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,

ich sehe noch einen praktischen Hintergrund f�r den BA-Abzug:

Als BA erfolgt volle Ber�cksichtigung der Kosten.


Aus Sicht der Finanzverwaltung d�rfte es momentan wirklich egal sein. Das kann sich aber �ndern und damit auch die Besteuerung.

W�rde der Steuerpflichtige jetzt die Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner gewerblichen T�tigkeit sehen und einen BA-Abzug vornehmen, dann m�sste eine eventuell sp�tere Entscheidung den Gewerbebetrieb zugunsten einer nichtselbst�ndigen T�tigkeit aufzugeben, in der Folge zu dem Ergebnis f�hren, dass eben der betriebliche Zusammenhang nicht gegeben war. Folge w�re die nachtr�gliche Ber�cksichtigung als WK.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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30.09.2008, 12:56
Beitrag: #8
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
zaunk�nig schrieb:ich sehe noch einen praktischen Hintergrund f�r den BA-Abzug:
Als BA erfolgt volle Ber�cksichtigung der Kosten.

Hi,

den versteh ich jetzt nicht. WK Abzug ist doch nicht begrenzt. Auch bei neg. Eink. aus � 19 EStG ist bspw. Verlustvortrag mgl. oder was meinst du?

mfg

showbee
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30.09.2008, 13:12
Beitrag: #9
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,

wenn negativ erkl�rt werden kann, dann hast Du recht.

Aber der WK-Pauschbetrag ist ja ohnehin vorhanden und w�rde somit den Aufwand jedes Jahr mindern.

Ist aber m��ig dar�ber nachzudenken, solange eben auch keine Eink�nfte nach � 19 EStG erzielt werden.


War ein theoretischer Gedankenansatz meinerseits.

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30.09.2008, 14:30
Beitrag: #10
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
@ZK: ah, � 9a EStG. Ja, dass ist tats�chlich von Sinn. Obwohl dann die FinVerw wohl dazu tendieren wird, die Ausgaben als WK darzustellen um nicht tats�chliche BA und fiktive WK (Pausch) ansetzen zu m�ssen. Da muss man schon als Kellner nebenbei in Medizin promovieren um hier beides zu erhalten...
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