Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
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27.06.2008, 14:00
Beitrag: #1
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Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Hallo Kollegen,
nehmen wir an, es w�re f�r einen Mandanten ein wenig Steuergestaltung zu betreiben. Im Zuge dieser Steuergestaltung werden Aufwendungen gem. � 82b EStDV auf 3 Jahre verteilt. Nehmen wir weiter an, dass die Berechnungen auf einem Sch�tzwert f�r eine gewerbliche Beteiligung beruht, deren Gewinnanteils-Wert aber zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererkl�rung noch nicht feststeht. Frage: Kann ich die Verteilung nochmal abweichend beantragen? a) w�hrend der Bearbeitung der Steuererkl�rung beim FA? b) w�hrend der Einspruchsfrist? c) gar nicht? Mein Problem: Gem. H 21.1. / "Verteilung des Erhaltungsaufwandes ...", 3. Spiegelstrich EStH gilt: "Die Aus�bung des Wahlrechtes ist auch nach Eintritt der Festsetzungsverj�hrung f�r das Aufwandsentstehungsjahr m�glich." Ich habe ja bereits ein Wahlrecht ausge�bt; darf ich es �ndern? Auf-dem-Schlauch: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.06.2008, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 14:24 von Petz.)
Beitrag: #2
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Meiner Meinung nach a) und b).
Wir sind ja nicht bei einer Bilanzberichtigung, � 7g oder �hnlichem. Zu dieser Aussage Zitat:"Die Aus�bung des Wahlrechtes ist auch nach Eintritt der Festsetzungsverj�hrung f�r das Aufwandsentstehungsjahr m�glich."f�llt mir allerdings auch kein Beispiel ein ![]() |
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27.06.2008, 14:26
Beitrag: #3
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Danke @Petz.
genau an den � 7g (Wahlrecht 1 x ausge�bt = Pech gehabt) hatte ich gedacht. Gru� einstweilen, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.06.2008, 14:29
Beitrag: #4
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Beim 7g war ja aber auch Bedingung, dass eine Investitonsabsicht am 31.12. vorlag, das war nat�rlich nachtr�glich nicht mehr �nderbar.
Den 82b hingegen w�rde ich in die gleiche Schublade packen wie das Wahlrecht zwischen getrennter und Zusammenveranlagung.[/align] |
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27.06.2008, 17:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 17:17 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Die Sonderf�lle in den Richtlinien betreffen m. E. solche, in denen im Entstehungsjahr der Ansatz �berhaupt verpennt wurde. Man hat dann in den Folgejahren nicht alles verloren, sondern kann zumindest die nach Aus�bung des Wahlrechts auf die Folgejahre entfallenden Anteile retten (so ungef�hr jedenfalls einer der Urteilsf�lle).
Dies selbst dann, wenn das Entstehungsjahr schon festsetzungsverj�hrt ist. |
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27.06.2008, 17:18
Beitrag: #6
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Ja, - das Urteil hatte ich gelesen.
Ich hatte nur bef�rchet, dass das Wahlrecht eben, - wenn 1 x per se ausge�bt, nicht mehr �nderbar gewesen w�re. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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27.06.2008, 17:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 17:48 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: Wahlrecht � 82b EStDV: wie lange?
Catja schrieb:Ja, - das Urteil hatte ich gelesen.Sobald der Bescheid, in dem ausge�bt wurde, nicht mehr �nderbar ist, ist das m. E. auch so. Nicht ganz im Klaren bin ich mir im Moment, was bei sp�teren Bescheid�nderungen, etwa wegen der Ergebnisbeteiligung, ist. |
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