FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
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08.05.2008, 20:14
Beitrag: #1
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FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Hier zur Info die PM des FG Niedersachen zum ersten Urteil zu Teil-EE
Kl�ger war hier Stb. Hans-Peter Schneider, L�neburg Zitat:Teil-Einspruchsbescheid im Zusammenhang Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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23.05.2008, 22:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2008 22:08 von Lemgun.)
Beitrag: #2
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Vielen Dank, sehr interessant.
Sehen Sie das auch so, dass die Vorl�ufigkeitsvermerke zur Entfernungspauschale (auch wenn die ausf�hrlicher als die alten Vermerke formuliert sind) nicht ausreichen, um effektiven Rechtsschutz zu erlangen? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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24.05.2008, 09:08
Beitrag: #3
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Zitat:Das NFG hat wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen. Ein Az. des BFH liegt derzeit noch nicht vor.Kann man trotzdem mit �363 (1) AO Einspruch gegen die Ank�ndigung einer Teileinspruchsentscheidung einlegen und RdV beantragen? Und "kann" oder sollte das FA von einer TE absehen? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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25.05.2008, 09:03
Beitrag: #4
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
@ Lemgun
Es d�rfte schwierig werden, bei der Entferungspauschale zu begr�nden, dass der Vorl�ufigkeitsvermerk nicht ausreichend ist. Ein Ansatzpunkt w�re damit zu argumentieren, dass eine Ungleichbehandlung zwischen "normalen" Einspr�chen und Einspr�chen zwecks Gew�hrung von AdV (denn da ist der Einspruch ja zul�ssig) vorliegt. M.E. k�me es wirklich auf die Begr�ndung an, warum man der Auffassung ist, dass der Vorl�ufigkeitsvermerk nicht ausreicht. Unabh�nig davon, habe ich l�uten geh�rt, dass das BVerfG zumindest noch in diesem Jahr eine Entscheidung f�llen wird. @ H-C Meine pers�nliche Meinung ist, dass das, was der Gesetzgeber mit der TEE bezwecken wollte und das, was die F� daraus gemacht haben, nicht im Sinne des Erfinders sind. Unabh�ngig davon: Die AO-Referenten der L�nder sind �ber die beim FG Niedersachsen anh�ngigen Verfahren informiert. Die Probleme sind allen bekannt. Gerade der Steuerberater, welcher die Verfahren angezettelt hat und nunmehr auch das erste gewonnen hat, ist auf Bundesebene kein unbeschriebenes Blatt. Sollten trotz Kenntnis dieses Urteils von F� TEE angedroht werden, so ist es mehr als sinnvoll, unter Bezug auf das Urteil von Niedersachsen und der Argumente von Stb. Schneider (wurden hier von Dir bereits gepostet) weiterhin auf vollumf�ngliches RdV zu bestehen. Im �brigen sind noch weitere FG Verfahren in Niedersachsen anh�ngig. Die F� tuen sich weiss Gott keinen Gefallen Ihre Statistik mit TEE zu sch�nen. PS. Ich habe bisher noch gar keine TEE erlassen. Vielmehr haben ich und meine Kolleginnen von Anfang an auf die sich schon bei Gesetzes�nderung abzeichnenden Probleme beim FinMin ausdr�cklich hingewiesen. Andere �mter in unserem Bundesland, welche sofort TEE erlassen haben, haben nunmehr massive Probleme und sind meiner Kenntnis nach auch sehr schnell wieder davon abgekommen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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25.05.2008, 10:49
Beitrag: #5
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Auch in unserem Bundesland hat man sich entschieden, keine TEE in dieser Sache zu erlassen, rein aus praktischen Erw�gungen.
Wenn das BVerfG sowieso dieses Jahr noch eine Entscheidung f�llen will, kommt es auf die paar Tage auch nicht an. |
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02.06.2008, 21:42
Beitrag: #6
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Vielen Dank, Kiharu.
Zitat:Der Vorl�ufigkeitsvermerk, den die FinVerw den Einkommensteuerbescheiden regelm��ig beif�ge, sei nicht ausreichend: Wer als steuerlicher Laie den amtlichen Zusatz im Vorl�ufigkeitsvermerk - "�nderungen dieser Regelungen werden von Amts wegen ber�cksichtigt; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich" � lese, w�hne sich in Rechtssicherheit. Unter diesem Gesichtspunkt k�nne z.B ein Steuerbescheid aufgrund des Vorl�ufigkeitsvermerks ge�ndert werden, wenn ein Steuergesetz vom BVerfG f�r verfassungswidrig erkl�rt worden sei. Eine �nderung komme nach dem Wortlaut des � 165 Abs. 1 AO dann nicht in Betracht, wenn das Steuergesetz verfassungskonform ausgelegt werden k�nne, es also nicht zu einer Unvereinbarkeitserkl�rung mit der Verfassung komme. In diesen F�llen k�nne effektiver Rechtsschutz nur durch ein Einspruchsverfahren, verbunden mit einer Verfahrensruhe erreicht werden. Dieser Teil steht doch aber immer noch in den Bescheiden auch bez�glich der Entfernungspauschale.? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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03.06.2008, 07:22
Beitrag: #7
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Ja, dieser Teil steht auch weiterhin in den Bescheiden.
Fraglich ist nur, welche Fallkonstellation unter diesen Zitat:Eine �nderung komme nach dem Wortlaut des � 165 Abs. 1 AO dann nicht in Betracht, wenn das Steuergesetz verfassungskonform ausgelegt werden k�nne, es also nicht zu einer Unvereinbarkeitserkl�rung mit der Verfassung komme. In diesen F�llen k�nne effektiver Rechtsschutz nur durch ein Einspruchsverfahren, verbunden mit einer Verfahrensruhe erreicht werden.Gesichtspunkt passen sollte? Mir f�llt da hinsichtlich der Entfernungspauschale nichts ein, was nicht durch die Vorl�ufigkeit gedeckt w�re. Falls Sie Gedanken diesbez�glich entwickelt haben, w�rden mich diese sehr interessieren. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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03.06.2008, 07:41
Beitrag: #8
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Im NFG-Urteil geht es um die TEE bei Rentenversicherungsbeitr�gen als WK. Es geht dabei nicht um h�herrangiges Recht und ist m.E. insoweit mit der Entfernungspauschale nicht zu vergleichen. Und es geht um die TEE insbesondere. Az. BFH liegt immer noch nicht vor.
Vor dem Th�ringer FG ist ein gleiches Verfahren nunmehr auch anh�ngig Az. 1 K 407/08. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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03.06.2008, 19:31
Beitrag: #9
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Kiharu schrieb:Ja, dieser Teil steht auch weiterhin in den Bescheiden. Sie meinen also, da es beim BVerfG anh�ngig ist, muss zwangsl�ufig entschieden werden, ob die Regelung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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03.06.2008, 20:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2008 20:11 von Kiharu.)
Beitrag: #10
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RE: FG Niedersachsen; Urteil zur Teil-EE
Zitat:Sie meinen also, da es beim BVerfG anh�ngig ist, muss zwangsl�ufig entschieden werden, ob die Regelung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist? Nein, das BVerG k�nnte auch das Verfahren aus anderen Gr�nden nicht zur Entscheidung annehmen. Es liegt an Ihnen, dem Finanzamt gegen�ber zu erkl�ren, warum Sie der Meinung sind, dass der Vorl�ufigkeitsvermerk nicht ausreicht. Nur, die meisten begr�nden doch Ihre Einspr�che mit der Verfassungswidrigkeit, und wenn der Bescheid vorl�ufig gemacht wird wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit, dann fehlt es dem Einspruch an Rechtschutzbed�rfnis (AEAO zu �350 Tz. 6). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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