46(3)
|
31.05.2007, 22:42
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
46(3)
Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:
Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem. Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service. Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben? ® |
|||
31.05.2007, 22:49
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: 46(3)
Hallo,
such nicht weiter, dass muss nicht angegeben werden sondern wird von Amts wegen gewährt... achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, sonst weichen Bescheid und deine Berechnung ab und das finde ich immer peinlich wenn das (wegen einem Fehler von mir) passiert... |
|||
31.05.2007, 23:36
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: 46(3)
Danke. Ich war auch schon in Gedanken dabei, das nicht einzutragen und es dem FA halt formlos zu schreiben.
Du geißt da Wasser auf meine Mühle :-) Zitat:achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, Das Komische ist, ich weiß eigentlich immer, was rauskommen muß. Und nichts anders als das geht raus. Zum Glück erlaubt DATEV ja mittlerweile die Nachbearbeitung. ® |
|||
01.06.2007, 12:38
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: 46(3)
ecro schrieb:Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben? Ja, besser ist das. Anlage GSE als freiberufliche Einkünfte. Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt. |
|||
05.06.2007, 21:39
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: 46(3)
Petz schrieb:Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt. Klar. Sonst Einspruch. ® |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste