Nießbrauch
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19.03.2008, 00:08
Beitrag: #11
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RE: Nießbrauch
Die existenzsicherde Wirtschaftseinheit kann auch "verlagert" werden, wenn zB vom Verkaufserlös ein anderes Haus gekauft wird oä.
Wenn aber zu befürchten ist, dass der Vater in ein Pflegeheim muss, macht die Vereinbarung einer DauLa nicht viel Sinn. Notare vereinbaren hier zwar gerne, dass die DauLa nur bis Pflegestufe II gezahlt werden muss, aber mE ist diese Formulierung im Ernstfall nicht haltbar. Wenn 1993 bei der Schenkung nichts gestaltet wurde, und alles den "normalen" Weg lief, wurde die Steuer auf den Nießbrauch gestundet und dann abgelöst, wenn denn überhaupt damals ein Schenkungssteuerbescheid erlassen wurde. Damals galt aber noch das alte ErbStG, da war der FB Eltern-Kind nur 90.000 DM. Ist also schon möglich, dass damals Schenkungssteuer anfiel. Kannst Du ganz leicht berechnen, wenn Du Einheitswertbescheide hast, damals wurde noch nach denen bewertet. ----------------- LG Clematis |
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19.03.2008, 00:19
Beitrag: #12
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RE: Nießbrauch
Hallo,
ja das mit der sozusagen neuen existenzsicherden Wirtschaftseinheit war mir bekannt, aber ist jetzt in diesem Fall nicht so. Das Geld aus dem Verkauf steht der Tochter zur Verfügung, diese will damit die Eltern "unterstützen" durch freigiebige Zuwendungen... Die Tochter sagt dass damals nichts "vom FA angefordert wurde"... Letztendlich möchte ich natürlich auch nicht beim FA mich erkundigen und nachfragen... Hier kann ich wohl nur hellsehen und die Mandanten auf eventuelle Folgen hinweisen... |
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19.03.2008, 10:13
Beitrag: #13
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RE: Nießbrauch
auch wenn es hier nicht relevant ist. § 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 völlig unbemerkt geändert:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html Beste Grüße Vorwitzig |
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19.03.2008, 10:17
Beitrag: #14
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RE: Nießbrauch
Hallo,
ich denke ich habe des Rätsels Lösung. Das Gebäude gehörte den beiden Eltern zu je 1/2. Einheitswert war 97.500,00. Somit dürfte ja in keinem Fall bei einem Freibetrag von Euro 90.000,00 pro Elternteil Steuer angefallen sein, egal wie der Nießbrauch damals behandelt wurde... |
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19.03.2008, 10:21
Beitrag: #15
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RE: Nießbrauch
Vorwitzig schrieb:auch wenn es hier nicht relevant ist. § 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 völlig unbemerkt geändert: Nein, nicht völlig unbemerkt....*würg* ----------------- LG Clematis |
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19.03.2008, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008 10:23 von Clematis.)
Beitrag: #16
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RE: Nießbrauch
PiranhaVS schrieb:Hallo, Dann war der massgebliche Wert 140% davon, also 136.500. Und nicht 90.000 Euro, sondern 90.000 DM! ----------------- LG Clematis |
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19.03.2008, 10:30
Beitrag: #17
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RE: Nießbrauch
Ohmann die vielen Jahre und Zahlen und Währungen... :-)
Also der EW war natürlich 97.500,00 D M x 1,4 = 136.500,00 D M : 2 = 68.250,00 DM Somit reichen die FB pro Elternteil 90.000,00 DM x 2 = 180.000,00 DM aus :-) |
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19.03.2008, 10:33
Beitrag: #18
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RE: Nießbrauch
auch wenn es hier nicht relevant ist. § 10 I Nr. 1a EStG wurde ab 2008 völlig unbemerkt geändert:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__10.html -------------------------------------------------------------------------------- Ja, in einer Fortbildung wird das Stuttgarter Modell derart umgestaltet, dass nun vermehrt Veräüßerungsrenten auftauchen werden anstatt Versorgungsrenten. Veräußerungsrenten "ohne Berücksichtigung familiärer Beziehungen und wie unter fremden Dritten". Weiterhin bleibt dann die Rückvermietung des übertragenen Gebäudes o.ä. |
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19.03.2008, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008 10:46 von PiranhaVS.)
Beitrag: #19
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RE: Nießbrauch
Für alle die es interessiert, hier ein interessanter Aufsatz, der Licht in´s Dunkel bringt :-)
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02.04.2008, 13:47
Beitrag: #20
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RE: Nießbrauch
Hallo zusammen :-)
Nun also mein erster Post in diesem Forum: Ich habe derzeit mit einem ähnlichen Fall zu kämpfen ..allerdings erfolgt die Ablösung des Niebrauchrechtes entgeltlich gegen Rente. Ich habe diesen Fall für mich wie folgt gelöst: Die unentgeltliche Ablösung führt zu einer Schenkung.. wie sie oben auch schon dargestellt haben. Eine Einmalzahlung müsste m.E. eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung auf privater Ebene sein. Bei Rentenzahlung muss der in der Rente enthaltene Zinsanteil vom Empfänger versteuert werden... die Zinsen wären Werbungskosten... die sich m.E. allerdings wegen dem Verkauf nicht auswirken. Versorgungleistungen sind ja wegen dem JStG 2008 leider nicht mehr gegeben. liebe Grüße, Jive |
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