§ 4 Abs. 4b UStG
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19.02.2008, 22:08
Beitrag: #1
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§ 4 Abs. 4b UStG
Hallo zusammen,
folgender Fall: A (Deutschland) bestellt bei B (Deutschland) Waren. B ordert diese seinerseits bei C (China). Als Lieferbedingungen werden zwischen A und B "unverzollt und unversteuert (CIF Hafen Hamburg)" vereinbart. C verschifft die Waren nach Hamburg. Dort meldet sie A zum freien Verkehr an und entrichtet die EUSt. M.E. liegt ein Reihengeschäft vor. Die Versendungslieferung ist C an B zuzuordnen. Also ist die Lieferung B an A eine ruhende Lieferung mit Ort in Deutschland. Grds. also steuerbar, aber steuerfrei gem. § 4 Abs. 4b UStG, weil A die Waren eingeführt hat. Sieht das jemand anders? Gruß towel day |
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01.03.2008, 22:51
Beitrag: #2
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RE: § 4 Abs. 4b UStG
Ich würde die Auffassung teilen.
GruĂ Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den BĂŒrger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-SĂ€tze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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