Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
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11.03.2013, 13:03
Beitrag: #11
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 12:26)blindworm schrieb:Zitat:Wie bucht man das denn in die EÜR ? Im SKR04 /17801704, im 03 ......./3509 frankts frankts ____________________________________________ |
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11.03.2013, 19:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 19:28 von lieschenmueller.)
Beitrag: #12
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Es gibt extra Konten für Verbindlichkeiten/Forderungen gem. § 11 EStG:
Verbindlichkeiten: beim SKR04 # 3509 - beim SKR03 # 1704. Forderungen: beim SKR04 #1220 - beim SKR03 # 1450. .... ÄH... grad erst gesehen, frankts hats da ja auch grad geschrieben |
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11.03.2013, 23:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2013 23:15 von phönix.)
Beitrag: #13
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
ja natürlich ist das uralt, dass die Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe zu erfassen ist.
Was aber wahrscheinlich wenige von uns (und zum Glück auch keiner von den Betriebsprüfern) richtig machen, sind unter anderem folgende Sonderfälle: Abfluss bereits mit Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist, unabhängig ob der Auftrag an dem Tag ausgeführt wird Abfluss durch spätere Einlösung der Lastschrift durch das Finanzamt, wenn das Konto zum zehnten eine entsprechende Deckung aufweist und die Voranmeldung fristgerecht eingereicht wurde, unabhängig ob der Einzug zum zehnten bereits erfolgte für eine Umbuchung eines Zahlbetrages ist für den Abfluss oder den Zufluss der Zugang der Umbuchungsmitteilung beim Steuerpflichtigen entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Umbuchung im Amt So, und nun kann im Steuerbüro die nächste Arbeitsanweisung veranlasst werden, diese Sonderfälle auch noch im Auge zu behalten. Ehrlich gesagt: ich wäre für Abschaffung des Paragraphen 11 Abs. 1 Satz 2 EStG. schönen Tag noch phönix |
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11.03.2013, 23:59
Beitrag: #14
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Ach wo wir grad bei Sonderfällen sind: Abfluss ist bei Zahlung mit der Kreditkarte sogar schon bei Unterschrift auf dem Kreditkartenbeleg bewirkt. Steht ernsthaft im Schmidt so drin!!
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12.03.2013, 08:51
Beitrag: #15
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:ja natürlich ist das uralt, dass die Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe zu erfassen ist. Zum Vergleich: Im Forum "StBdirekt" tauchte das Thema erstmals anlässlich der neuen Verfügung auf. Auch in Seminaren wurde nie darauf verwiesen. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem dies schon einmal zum Problem erklärt wurde. Und das bestätigen auch Erfahrungen in anderen Bundesländern: Ein Kollege aus Sachsen-Anhalt, der die Rückbeziehung bis vor kurzem nicht anwendete, erfuhr nur davon, weil in einem Fall seiner zahlreichen Mandanten das Finanzamt bzgl. VZ 2011 gezielt angeschrieben hat. Weder für andere VZ, noch bei anderen Mandanten spielte das bei ihm eine Rolle. Vielleicht sollte man hier eine Umfrage bzgl. der Frage einstellen, wie hoch die Quote der EÜR`s ist, bei denen das bisher beachtet wurde. Ich schätze mal eher < 50% ? Zitat: Was aber wahrscheinlich wenige von uns (und zum Glück auch keiner von den Betriebsprüfern) richtig machen Zum einen ist das für die Mitarbeiter organisatorisch und buchungstechnisch eine echte Herausforderung und dem Mandanten schon gar nicht vermittelbar. Zum anderen sind heute schon z.B. aufgrund der wachsenden Komplexität der USt die Buchführungen so zeitlich "aufgebläht", dass die Gewinnspanne teilweise gegen 0,- EUR geht. Viele Mandanten sind sicher nicht bereit, für den Zusatzaufwand (z.B. OP-Erfassung bei EÜR) auch noch zu zahlen. Zitat:Ehrlich gesagt: ich wäre für Abschaffung des Paragraphen 11 Abs. 1 Satz 2 EStG. Ich auch. |
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12.03.2013, 10:55
Beitrag: #16
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 08:51)blindworm schrieb: Vielleicht sollte man hier eine Umfrage bzgl. der Frage einstellen, wie hoch die Quote der EÜR`s ist, bei denen das bisher beachtet wurde. Ich schätze mal eher < 50% ?Ich schätze mal eher knapp > 0 % (12.03.2013 08:51)blindworm schrieb: Zum einen ist das für die Mitarbeiter organisatorisch und buchungstechnisch eine echte Herausforderung ...Was dem Finanzamt möglich ist, sollte doch auch unsere Mitarbeiter nicht vor größere Probleme stellen: vor ein paar Wochen bekam ich einen ESt-Bescheid für 2011 mit einer deutlichen Gewinnabweichung nach unten. In den Erläuterungen stand, dass die USt-VA 11/2011 noch abzuziehen war. Nachgeguckt: tatsächlich, sie wurde am 17.01.2012 per Lastschrift eingezogen. War allerdings auch das erste Mal, dass ich gesehen habe, dass das vom FA so gehandhabt wurde. Sonst haben die immer ins Konto geschaut und die Zahlungsein/-ausgänge des betreffenden Jahres genommen. Für uns/unsere Mitarbeiter ist das doch einfach nur ein organisatorischer Anpassungsprozeß. So wie ja auch beim Bilanzierer ganz automatisch die USt-VA´s für 11 und 12 eingebucht werden, kann man auch die 11´er für EÜR´ler einbauen. Danke noch an frankts und lieschenmueller für die Konten, die hab ich nicht gekannt. Man sollte doch ab und zu mal in den Kontenplan schauen. |
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12.03.2013, 11:04
Beitrag: #17
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 08:51)blindworm schrieb: .......Dem stimme ich von der Sache zu, aber im Augenblick müssen wir mit der Gesetzeslage leben und arbeiten. Ich weiß z.B. nicht, ab wann die Finanzverwaltung automatisch die Umsatzsteuerzahlung in der EÜR unter Beachtung dieser Arbeitsanweisung aus ihrem eigenem System heraus überprüfen kann und das dann sicher tun wird. Und dann... nützt unser Wille zur Abschaffung gar nichts. Dem Mandanten zu erklären, dass ein Aufwand im laufenden Jahr nicht anerkannt wird, weil er -wie länger bekannt- eigentlich ins Vorjahr gehört, das aber leider nicht mehr änderbar ist, erscheint mir nicht als der Schuh, den ich mir anziehen möchte. Und ehrlich gesagt, die eine zusätzliche Buchung in der EÜR ist noch keine Oposbuchführung und der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten. So ganz versteh ich die Aufregung nicht. frankts frankts ____________________________________________ |
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12.03.2013, 11:14
Beitrag: #18
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Zitat:Was dem Finanzamt möglich ist, sollte doch auch unsere Mitarbeiter nicht vor größere Probleme stellen: Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Meine Äußerung bzgl. der Herausforderung für die Mitarbeiter zielte auf die Gesamtheit der sich aus § 11 EStG ergebenden Sachverhalte ab. Die Buchung der USt 11 ist da das geringere Problem. Zitat:Dem Mandanten zu erklären, Dem Mandanten zu erklären, dass je nach Zahlungsart (Scheck, Lastschrift usw.) gegenüber Lieferanten u.a. unterschiedliche Zu- bzw. Abflusszeitpunkte in Betracht kommen, halte ich schon für schwierig. Ein Umstellung des Buchungsverhaltens kommt da eher nicht in Betracht. Zitat:Man sollte doch ab und zu mal in den Kontenplan schauen. Ich muss leider zugeben, dass mir das bisher auch nie aufgefallen ist. Ebenfalls danke für die Info !!! |
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12.03.2013, 11:18
Beitrag: #19
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(11.03.2013 23:14)phönix schrieb: ja natürlich ist das uralt, dass die Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe zu erfassen ist. schönen Tag noch phönix |
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12.03.2013, 12:54
Beitrag: #20
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RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(12.03.2013 11:04)frankts schrieb: Ich weiß z.B. nicht, ab wann die Finanzverwaltung automatisch die Umsatzsteuerzahlung in der EÜR unter Beachtung dieser Arbeitsanweisung aus ihrem eigenem System heraus überprüfen kann und das dann sicher tun wird.Eine Verknüpfung der Daten der USt-VA mit dem RMS bei EÜR besteht meines Wissens nach nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass dies geplant wäre, denn der Aufwand stände wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen. Auch unser Prüferprogramm BpA Euro hat grundsätzlich eine Schnittstelle zu den USt-VA. Zumindestens bei uns in Bayern wird sie jedoch nicht genutzt. Ich kann daher keine Aussage treffen, was in anderen Bundesländern darüber geprüft wird. Grundsätzlich kann sich natürlich der Innendienst, aber auch wir Bpler, die USt-VA für das Kj. anzeigen lassen, aber auch die tatsächlichen Zahlungen/Verrechnungen im Kj.! Ein Bpler wird das nur im Ausnahmefall machen, da wir mit den Ausdrucken der Kasse nichts anfangen können! (Heißt BuArt 30 jetzt Zahlung, Verrechnung oder doch "nur" Festsetzung???!!! :shy taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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