Erklärungspflicht?
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18.10.2012, 15:46
Beitrag: #11
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RE: Erklärungspflicht?
(18.10.2012 15:20)tolledeu schrieb:(18.10.2012 14:05)Opa schrieb: Aber wenn ich den 56 richtig verstehe, müssten sie ja auch ohne diese 3.000,- eine Erklärung abgeben, da ca. 19.000,- Gesamtbetrag der EK, also mehr als das Doppelte des Grund-FB (16.008,-). Oder? GdE sollte 13.500 sein, nicht 19.000. Das waren die Renteneinnahmen. ® |
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18.10.2012, 16:02
Beitrag: #12
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RE: Erklärungspflicht?
Hallo,
@ecro Willkommen im Club der unqualifizierten Aussagen ... ![]() GdE war 19.000 (ohne Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit), zvE war 13.500 ... ![]() Sofern ich noch klar bei Verstand bin ... ![]() Gruss Uwe |
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18.10.2012, 16:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2012 16:05 von Opa.)
Beitrag: #13
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RE: Erklärungspflicht?
Nein. 19.000,- GdE --> 13.500,- zvE hat sich mit @Uwe überschnitten
Zitat:Es ist hier aber auch wieder unerträglich heiß ...Bist du im Urlaub, oder Büro in der Sauna? ![]() Dann trifft es ja dieses Jahr schon Rentner mit "nur" 1.100,- Bruttorente. 1.100,- x 12 x 64% = 8.448,- GdE Er zahlt zwar nie Steuern, da alleine die KV/PV Beiträge des zvE immer unter den Steuer FB drücken, aber theoretisch müsste er eine Erklärung abgeben. Da würden aber auf uns Mandantschaften und für das FA jede Menge Arbeit zukommen, wenn sich jeder daran halten würde. ![]() Der 56 sollte mal überarbeitet werden. |
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18.10.2012, 16:17
Beitrag: #14
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RE: Erklärungspflicht?
(18.10.2012 16:04)Opa schrieb: Dann trifft es ja dieses Jahr schon Rentner mit "nur" 1.100,- Bruttorente. 1.100,- x 12 x 64% = 8.448,- GdE Genau! In derartigen Fällen wird im Regelfall auf die Abgabe der Steuererklärungen verzichtet. Also, entweder man wartet in diesen Fällen entspannt ab, oder man bittet das FA auf die Abgabe der Steuererklärung zu verzichten - kurzes Anschreiben, Angabe aller Einkünfte. Dann sollte das auch erledigt sein. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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19.10.2012, 09:02
Beitrag: #15
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RE: Erklärungspflicht?
So mache ich das in diesen Fällen auch
Ich schicke einmal eine vollständige Erklärung zu FA, weise darauf hin, dass zwar eine Pflichtveranlagung vorliegt, die Steuer eine Steuer aber regelmäßig nicht anfällt. Da mit einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nicht zu rechnen ist bitte ich aus Vereinfachungsgründen zukünftig auf die Veranlagung zu verzichten. Den Mandanten schreibe ich, dass die trotzdem alle Belege aufheben müssen (für den Fall der Fälle ...), und bei einer eventuellen Änderung der Verhältnisse sich umgehend melden sollen. Häufig habe ich dieses Verfahren auch im Zusammenhang mit der Beantragung einer NV BEscheinigung bei Rentnern. Diese Anträge kommen beim FA aber eigentlich immer problemlos durch :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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19.10.2012, 09:57
Beitrag: #16
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RE: Erklärungspflicht?
(18.10.2012 16:02)Uwe schrieb: Hallo, Ach, meine müden Augen..... ® |
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