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Kinderbetreuungskosten
18.10.2007, 14:00
Beitrag: #11
RE: Kinderbetreuungskosten
Zitat:Opa, ....., was soll das?

Das ist die Antwort auf die ursprüngliche Frage. So ist es nunmal. Bei Krankheit besteht eben nur eine Ausnahmeregelung, da bei Krankheit auch meist keine Betreuung erfolgen kann.

Viele Grüße[/size]
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18.10.2007, 14:12
Beitrag: #12
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:
Zitat:Opa, ....., was soll das?

Das ist die Antwort auf die ursprüngliche Frage. So ist es nunmal. Bei Krankheit besteht eben nur eine Ausnahmeregelung, da bei Krankheit auch meist keine Betreuung erfolgen kann.

Viele Grüße[/size]

Opa, dann mal das BMF-Schreiben genau lesen.

a) Erwerbstätigkeit

23 Ein Steuerpflichtiger ist erwerbstätig, wenn er einer auf die Erzielung von Einkünften
gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz der persönlichen Arbeitskraft des
Steuerpflichtigen erfordert (BFH-Urteil vom 16. Mai 1975, BStBl II S. 537: Studium ist
keine Erwerbstätigkeit; das Gleiche gilt für Vermögensverwaltung und Liebhaberei).
Daraus folgt, dass es sich auch bei einem Minijob oder einer nicht sozialversicherungs-
pflichtigen Tätigkeit, z.B. einer stundenweisen Aushilfstätigkeit, um eine Erwerbstätig-
keit im Sinne des Gesetzes handeln kann. Bei einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stun-
den pro Woche kann davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuungskosten
erwerbsbedingt anfallen. Bei zusammenlebenden Elternteilen liegen erwerbsbedingte
Kinderbetreuungskosten nur vor, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.



24 Wird die Erwerbstätigkeit z.B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unter-
brochen, können auch die während der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinder-
betreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden,
längstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.10.2007, 15:26
Beitrag: #13
RE: Kinderbetreuungskosten
Ja und? Ich kenne das BMF.

Ki Betr. Kosten sind absetzbar, wenn sie durch eine Erwerbstätigkeit bedingt sind. Gilt auch (Ausnahmeregelung) bei vorübergehender Krankheit, Al ... s.o.

Fakt ist, daß die Ausgangsfrage mit "Nein" zu beantworten ist, weil die Betr.-k. eben nicht erwerbsbedingt angefallen sind.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Viele Grüße
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18.10.2007, 16:14
Beitrag: #14
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Ja und? Ich kenne das BMF.

Ki Betr. Kosten sind absetzbar, wenn sie durch eine Erwerbstätigkeit bedingt sind. Gilt auch (Ausnahmeregelung) bei vorübergehender Krankheit, Al ... s.o.

Fakt ist, daß die Ausgangsfrage mit "Nein" zu beantworten ist, weil die Betr.-k. eben nicht erwerbsbedingt angefallen sind.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Viele Grüße
Ach Opa, was soll das.
Wenn Papa also nur Nachtschicht macht, kann er ja am Tag auf das Kind aufpassen.SadSadSadSadSad
Oder bestimmst du dann seinen Tageszeitplan?

So produziert man Schadensfälle.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.10.2007, 16:38
Beitrag: #15
RE: Kinderbetreuungskosten
Bleib mal auf dem Teppich.
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18.10.2007, 16:45
Beitrag: #16
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Bleib mal auf dem Teppich.
O.K. hast ja Recht mit dem Teppich. aber das erinnert mich so an eordiz.

Das BMF-Schreiben sagt nichts dazu aus, wann die Erwerbstätigkeit am Tage zeitlich durchgeführt werden muß.

Der Papa mit Nachtschicht sollte Dir ja mal deutlich machen, was du von den Steuerpflichtigen verlangst, die Kinderbetreuungskosten ansetzen wollen, aber deiner Meinung nach nicht dürften.

Da kann man mal schon den Teppich verlassen.
Woher kommt eigentlich das Sprichwort?

Opa, also bitte nicht persönlich nehmen. Verspreche Besserung im Umgangston. Aber was Recht ist, muß Recht bleiben.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.10.2007, 17:21
Beitrag: #17
RE: Kinderbetreuungskosten
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Schlafphase tagsüber im Bsp. wäre ja m.E. erwerbsbedingt. Aber nicht, wenn Papa Mo.-Fr. tagsüber bis 17.00 arbeitet und Mama einen Minijob als Hostess an jedem 2. WE ausübt.
Wie gesagt, ich hab dies dem FA schon darlegen müssen. Wenn beide Vollzeit arbeiten, wird es diese Probleme kaum geben, aber bei Minijobs schon.

Viele Grüße
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18.10.2007, 17:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2007 17:46 von Hans-Christian.)
Beitrag: #18
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Schlafphase tagsüber im Bsp. wäre ja m.E. erwerbsbedingt. Aber nicht, wenn Papa Mo.-Fr. tagsüber bis 17.00 arbeitet und Mama einen Minijob als Hostess an jedem 2. WE ausübt.
Wie gesagt, ich hab dies dem FA schon darlegen müssen. Wenn beide Vollzeit arbeiten, wird es diese Probleme kaum geben, aber bei Minijobs schon.

Viele Grüße

Welchen Fall hattest du? Wie war das Ergebnis?

Gesetz und BMF-Schreiben haben keine weiteren Ausnahmen dazu geregelt. Wo steht, das täglich ein Minijob ausgeübt werden muß und wo steht, das dabei auch die Uhrzeit zu beachten ist?

Wie sagte Petz so schön, da muß wohl im FA einer Langeweile gehabt haben.SadSad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.10.2007, 18:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.10.2007 18:56 von Opa.)
Beitrag: #19
RE: Kinderbetreuungskosten
Sicher hatte ich da vielleicht einen pingeligen Bearbeiter, aber kein Einzelfall. Eben erwerbsbedingt (ich kann es selber schon nicht mehr hören :-))Konkret:

Mann "normaler" Job 8.00-17.00 und Frau nur Minijob. Das FA wollte nun wissen, wann der Minijob der Frau ausgeübt wird (gleichzeitig mit Mann, oder nur abends, oder nur am WE). Sie arbeitet als Kosmetikerin für ein Hotel in der Nähe, der Einsatz erfolgt auf "Zuruf", also wenn ein Gast eine Behandlung möchte, wird sie geholt. Da dies nicht planbar ist, wurden die Betreuungskosten anerkannt. 2. Fall dito, aber Frau arbeitet im Supermarkt an der Kasse. Natürlich Tagsüber, also gleichzeitig mit Mann, aber jetzt wollte das FA noch die Einsatzpläne sehen, ob dies denn jeden Tag nötig wäre. Da bin ich dann am Telefon auch etwas lauter geworden. Denn es sind Monatsbeträge die im Kindergarten bezahlt werden und nicht stundenweise. Wurde dann auch anerkannt. 3. Fall Frau Minijob, Mann Monteur, da hat das FA dann aber schnell eingelenkt.

Viele Grüße
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18.10.2007, 19:20
Beitrag: #20
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:Sicher hatte ich da vielleicht einen pingeligen Bearbeiter, aber kein Einzelfall. Eben erwerbsbedingt (ich kann es selber schon nicht mehr hören :-))Konkret:

Mann "normaler" Job 8.00-17.00 und Frau nur Minijob. Das FA wollte nun wissen, wann der Minijob der Frau ausgeübt wird (gleichzeitig mit Mann, oder nur abends, oder nur am WE). Sie arbeitet als Kosmetikerin für ein Hotel in der Nähe, der Einsatz erfolgt auf "Zuruf", also wenn ein Gast eine Behandlung möchte, wird sie geholt. Da dies nicht planbar ist, wurden die Betreuungskosten anerkannt. 2. Fall dito, aber Frau arbeitet im Supermarkt an der Kasse. Natürlich Tagsüber, also gleichzeitig mit Mann, aber jetzt wollte das FA noch die Einsatzpläne sehen, ob dies denn jeden Tag nötig wäre. Da bin ich dann am Telefon auch etwas lauter geworden. Denn es sind Monatsbeträge die im Kindergarten bezahlt werden und nicht stundenweise. Wurde dann auch anerkannt. 3. Fall Frau Minijob, Mann Monteur, da hat das FA dann aber schnell eingelenkt.

Viele Grüße


Und so würdest du jeden Fall durch bekommen.

Ich würde gern den ersten Fall erleben, den du nicht durchbekommst, wenn ein Minijob blos vorliegt.

Zum Beispiel nur an 2Tagen in der Woche, egal an welchen Tagen.

Solange der BMF von mindestens 10 Stunden spricht und die eingehalten sind, kann nicht jeder seine eigenen Gesetze machen, blos weil er vor Langerweile sonnst nichts zu tun hat oder aus vorauseilenden Gehorsam, oder, ....

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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