Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
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28.09.2011, 16:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2011 12:02 von meyer.)
Beitrag: #1
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Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Hat jemand schon mal sowas gehabt?
Stpfl. spendet einen nennenswerten Betrag an die rk-Kirche in �sterreich f�r irgendeinen f�rderungsw�rdigen Zweck (ich denke, ich bekomme dazu auch noch irgendeine offizielle Bescheinigung). Aufgrund EuGH-Rechtsprechung sind unter bestimmten Voraussetzungen im 10b inzwischen auch Zuwendungen an EUR/EWR-Empf�nger beg�nstigt. Voraussetzung ist aber u.a., dass nat�rliche Personen in D gef�rdert werden (wohl nicht der Fall) oder, dass die Spende "neben der Verwirklichung der steuerbeg�nstigten Zwecke auch zum Ansehen der BRD beitragen kann"). Ich habe irgendwie nicht so richtig Ahnung, was unter Letzterem zu verstehen ist. Sagt das irgendjemand was und insbesondere: An welchen Kriterien wird das festgemacht? |
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28.09.2011, 17:40
Beitrag: #2
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Vielleicht hilft das BMF-Schreiben vom 06.04.2010 weiter....
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28.09.2011, 18:02
Beitrag: #3
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Ja, das Schreiben hatte ich gesehen, hilft aber nicht so richtig weiter, denn es betraf nur die Anwendung der Rechtsprechung "bis zur gesetzlichen Neuregelung", die bereits kurz darauf im 10b erfolgte.
Im �10b steht jetzt die r�tselhafte Passage mit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Die Formulierung finde ich etwas nebul�s. |
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28.09.2011, 22:11
Beitrag: #4
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Ich habe noch ein BMF-Schreiben vom 16.05.11 gefunden, das die Voraussetzungen f�r den Spendenabzug klarstellt.
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29.09.2011, 07:02
Beitrag: #5
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Das BMF-Schreiben vom 16.05.11 d�rfte auch kaum weiter helfen, da es sich nicht mit der von @meyer angesprochenen Problematik besch�ftigt.
Vielleicht hilft dies: Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG, Kommentar, � 10b EStG Zitat:Beitrag der T�tigkeit des Zuwendungsempf�ngers zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland: Alternativ l�sst Abs. 1 Satz 6 einen Abzug von Zuwendungen an einen ausl�nd. �ffentlich-rechtlichen Empf�nger auch dann zu, wenn dessen T�tigkeit neben der Verwirklichung steuerbeg�nstigter Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Dies d�rfte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers vor allem dann der Fall sein, wenn nach au�en hin deutlich wird, dass der beg�nstigte Zweck mit Mitteln aus Deutschland verwirklicht wird („tue Gutes und rede dar�ber” Bei Bedarf kann ich dann noch den Aufsatz aus DStR zur Verf�gung stellen (e-mail adresse bitte per PN) Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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29.09.2011, 08:38
Beitrag: #6
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Hallo,
Der deutsche Gesetzgeber m�chte das EuGH-Urteil so umgesetzt wissen, dass der Spendenabzug nur dann in Betracht kommt, wenn er einer Spende an eine im Inland ans�ssige Organisation gleich kommt. Daher der Verweis auf die inl�ndische Ans�ssigkeit bzw. die F�rderung inl�ndischer Personen und Organisationen. Das mit dem "Ansehen" ist, verbunden mit den Ausf�hrungen in � 60 Abs. 1 Satz 2 AO (Verweis auf Mustersatzung), mehr oder minder eine Ausschlussklausel, die wohl kaum eine beg�nstigte Organisation au�erhalb des inl�ndischen Erhebungsgebietes erf�llen d�rfte. Damit steht die Regelung in klarem Widerspruch zum "Persche-Urteil". Die Argumentation des EuGH f�r den Abzug ist nicht an solche Voraussetzungen gebunden sondern eher als Verkn�pfung der gesetzlichen Anerkennungsvorschriften aller EU-L�nder im �bertragenen Sinn der Vorschriften der AO zum Spendenabzug. Anders ausgedr�ckt. Erf�llt die Anerkennung im Mitgliedsstaat die Voraussetzungen der hiesigen Anerkennung, ist der Spendenabzug zu gew�hren. Es obliegt dabei allein dem Spender die entsprechenden Nachweise beizubringen, die auch hier f�r den Spendenabzug notwendig sind (Stichwort: Nachweis- und Mitwirkungspflicht) Die nationale Regelung l�uft f�r mich auf ein weiteres Urteil hinaus. Der BMF hat es bisher vers�umt sich dazu zu �u�ern. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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29.09.2011, 08:44
Beitrag: #7
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Kiharu schrieb:Das BMF-Schreiben vom 16.05.11 d�rfte auch kaum weiter helfen, da es sich nicht mit der von @meyer angesprochenen Problematik besch�ftigt. Doch, genau das tut es. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Auslandsspenden abzugsf�hig sind. |
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29.09.2011, 08:56
Beitrag: #8
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Hihi, hatte auch eben den DStR Aufsatz gefunden...
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29.09.2011, 08:57
Beitrag: #9
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
N�, tut es nicht
![]() meyers Problem ist: Zitat:Voraussetzung ist aber u.a., dass nat�rlich Personen in D gef�rdert werden (wohl nicht der Fall) oder, dass die Spende "neben der Verwirklichung der steuerbeg�nstigten Zwecke auch zum Ansehen der BRD beitragen kann").Ergo die Regelung in � 10b Abs. 1 Satz 6 EStG. Das BMF-Schreiben besch�ftigt sich jedoch mit der Frage: Ob der ausl�ndische Zuwendungsempf�nger die Voraussetzungen des � 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 EStG erf�llt. Da finde ich nix dazu, wann eine Spende zum Ansehen der BRD beitragen kann. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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29.09.2011, 09:31
Beitrag: #10
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RE: Spenden an Empf�nger im EU/EWR-Raum
Da werden wir uns wohl nicht einig....
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