Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
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11.08.2011, 15:56
Beitrag: #1
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Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo,
mich treibt folgendes Problem. Bisher habe ich immer im Rahmen des Abschlusses anhand der versicherungsmathematischen Berechnungen Personalaufwand anPensionsrückstellung gebucht. Mein Softwareanbieter sagt nun - wahrscheinlich im Rahmen des BilMog - dass unterteilt werden muss in einen Personal- und einen Zinsaufwand. Gewinntechnisch kommt ja das selbe raus (Gewerbesteuer außen vor), aber was steckt dahinter? Muss ich bei GmbH´s jetzt immer aufteilen und einen in den Pensionsrückstellungen enthaltenen Zinsaufwand buchen? Wie handhabt Ihr das? Ciao Dragon |
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11.08.2011, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2011 19:23 von zaunkönig.)
Beitrag: #2
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo
Wühl Dich mal durch die Buchungsregeln, die DATEV im Rahmen der Kontenplanumstellung nach Einführung BilMoG als Dokument zur Verfügung stellt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.08.2011, 21:24
Beitrag: #3
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo Zaunkönig,
von der Datev kommt ja der Psalm, welcher mich verwundert. Leider kann ich den Lnk nicht öffnen - liegt das an mir oder stimmt da was nicht? Ciao Dragon |
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11.08.2011, 22:35
Beitrag: #4
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
es ist aufzuteilen, da die Anpassung der Pensionsrückstellung zum einen Teil aus dem höheren Pensionsanspruch des Berechtigten und zum Teil aus der Abzinsung gem. § 253 (2) HGB.
aber man darf auch nicht den Grundsatz der Wirtschaftlich- und Wesentlichkeit ausser Acht lassen. Also wenn es Peanuts sind, kräht da kein Hahn nach "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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12.08.2011, 08:00
Beitrag: #5
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Es geht dabei ja um die Verrechnung des Zinsanteils aus der Erhöhung des Planvermögens. Dafür ist der Zinsaufwand! §246 (2) S. 2 2. Halbsatz HGB
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12.08.2011, 08:37
Beitrag: #6
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Hallo,
der eingestellte Link funktioniert bei mir, aber er sieht völlig anders hier im Forum aus. Hier noch mal. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.08.2011, 12:09
Beitrag: #7
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RE: Pensionsrückstellung und Aufwandsverbuchung
Mein tolles Skript vom LSWB sagt dazu auch, dass der Zinsanteil gebucht werden muss.
keine Saldierung: 50.000 Personalkosten an Pensionsrückstellung 10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge mit Saldierung: 50.000 Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) an Pensionsrückstellung 10.000 Pensionsrückstellung an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) XX.XXX Rückdeckungswert an Sonstige Zinsen und Erträge (Saldiert) (die Erhöhung) Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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