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Eigenheimzulage
27.08.2007, 13:53
Beitrag: #11
RE: Eigenheimzulage
Rei schrieb:Hallo,

kann mich Dir nur anschlie�en, Petz. Aus dem Urteil sollte das aber auch ersichtlich werden.

Gru�,

Andreas

Kann ich mich nicht anschlie�en.

Eine Sch�tzung f�hrt immer zu neuen Tatsachen. Zum Beispiel beim Kindergeld.

Hier gibt es aber keine neuen Tatsachen, sondern h�chstens eine offenbare Unrichtigkeit. Und wie gesagt, da mu� das FA darlegen, sich dabei keinerlei Gedanken gemacht zu haben bei der �bernahme der Daten.

Im �brigen stimme ich auch Opa zu.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:01
Beitrag: #12
RE: Eigenheimzulage
danke, f�r die zahlreichen Antworten Big Grin

F�r eine r�ckwirkende �nderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des � 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige f�r zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer m��te daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur f�r zwei Kinder einen KFB bekommt.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:02
Beitrag: #13
RE: Eigenheimzulage
Selbst bei einer offenbaren Unrichtigkeit bin ich mir im Zweifel, ob dies durchgeht.

Das FA mu� doch bewu�t dann selbst die Kreuze machen. Sp�testens dann (bei m�glicherweise unterschiedlichen Familiennamen, wurden die angegeben ?) mu� es doch beim FA klingeln, es sei denn, mann hat die "Rechtsauffassung" Kinder im Haushalt (egal von wem diese sind) bekommen die Zulage. Und dies vermute ich hier mal.
Unterstellung sei mal erlaubt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:06
Beitrag: #14
RE: Eigenheimzulage
die vier Kinder haben alle den gleichen Familiennamen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:07
Beitrag: #15
RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:danke, f�r die zahlreichen Antworten Big Grin

F�r eine r�ckwirkende �nderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des � 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige f�r zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer m��te daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur f�r zwei Kinder einen KFB bekommt.

Er mu� ja noch nie eine Steuererkl�rung abgegeben haben.
Um eine neue Tatsache f�r das FA k�nnte es sich deshalb nicht handeln.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:15
Beitrag: #16
RE: Eigenheimzulage
doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #17
RE: Eigenheimzulage
siehe hier
AEAO zu 173 Punkt 4.1

http://www.bundesfinanzministerium.de/cl...onFile.pdf

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #18
RE: Eigenheimzulage
Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?
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27.08.2007, 14:22
Beitrag: #19
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?

Zitat:Drei Jahre sp�ter bemerkt das Finanzamt, dass der Steuerpflichtige nur f�r zwei der vier Kinder Kinderfreibetr�ge erh�lt und �ndert gem. � 11 II Eigenheimzulagegesetz r�ckwirkend den Eigenheimzulagebescheid.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:29
Beitrag: #20
RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.

Wir reden aber von Eigenheimzulage, nicht von Einkommensteuer.

Die Eigenheimzulage ist keine Steuer, so dass man nicht von einem zum anderen schlie�en kann, wie z.B. bei Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Und unterschiedliche Nachnamen haben keine Aussagekraft.
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