Eigenheimzulage
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27.08.2007, 13:53
Beitrag: #11
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RE: Eigenheimzulage
Rei schrieb:Hallo, Kann ich mich nicht anschlie�en. Eine Sch�tzung f�hrt immer zu neuen Tatsachen. Zum Beispiel beim Kindergeld. Hier gibt es aber keine neuen Tatsachen, sondern h�chstens eine offenbare Unrichtigkeit. Und wie gesagt, da mu� das FA darlegen, sich dabei keinerlei Gedanken gemacht zu haben bei der �bernahme der Daten. Im �brigen stimme ich auch Opa zu. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.08.2007, 14:01
Beitrag: #12
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RE: Eigenheimzulage
danke, f�r die zahlreichen Antworten
![]() F�r eine r�ckwirkende �nderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des � 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige f�r zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt. Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer m��te daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur f�r zwei Kinder einen KFB bekommt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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27.08.2007, 14:02
Beitrag: #13
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RE: Eigenheimzulage
Selbst bei einer offenbaren Unrichtigkeit bin ich mir im Zweifel, ob dies durchgeht.
Das FA mu� doch bewu�t dann selbst die Kreuze machen. Sp�testens dann (bei m�glicherweise unterschiedlichen Familiennamen, wurden die angegeben ?) mu� es doch beim FA klingeln, es sei denn, mann hat die "Rechtsauffassung" Kinder im Haushalt (egal von wem diese sind) bekommen die Zulage. Und dies vermute ich hier mal. Unterstellung sei mal erlaubt. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.08.2007, 14:06
Beitrag: #14
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RE: Eigenheimzulage
die vier Kinder haben alle den gleichen Familiennamen.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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27.08.2007, 14:07
Beitrag: #15
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:danke, f�r die zahlreichen Antworten Er mu� ja noch nie eine Steuererkl�rung abgegeben haben. Um eine neue Tatsache f�r das FA k�nnte es sich deshalb nicht handeln. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.08.2007, 14:15
Beitrag: #16
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RE: Eigenheimzulage
doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht.
Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #17
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RE: Eigenheimzulage
mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #18
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RE: Eigenheimzulage
Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?
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27.08.2007, 14:22
Beitrag: #19
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RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Welcher � als �nderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid? Zitat:Drei Jahre sp�ter bemerkt das Finanzamt, dass der Steuerpflichtige nur f�r zwei der vier Kinder Kinderfreibetr�ge erh�lt und �ndert gem. � 11 II Eigenheimzulagegesetz r�ckwirkend den Eigenheimzulagebescheid. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.08.2007, 14:29
Beitrag: #20
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RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererkl�rungen eingereicht. Wir reden aber von Eigenheimzulage, nicht von Einkommensteuer. Die Eigenheimzulage ist keine Steuer, so dass man nicht von einem zum anderen schlie�en kann, wie z.B. bei Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Und unterschiedliche Nachnamen haben keine Aussagekraft. |
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