Ausgleichszahlung GrESt frei?
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04.02.2010, 21:46
Beitrag: #1
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Ausgleichszahlung GrESt frei?
Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 �, alter Katen auf dem Land.
Tochter T k�mmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg. Tochter T m�chte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL m�chten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundst�ck an T zu �bertragen mit lebenslangem Wohnrecht. Wenn T an S nun 30.000 � an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt? M.E. nicht, da nicht f�r die �bertragung eines Grundst�ckes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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04.02.2010, 22:30
Beitrag: #2
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
W�rde ich auch so sehen.
Die �bertragung erfolgt zwischen den Eltern und der Tochter in gerader Linie (� 3 Nr. 6) und der Bruder kriegt nur Penunze, aber nicht f�r die Scholle, sondern f�r den Wert des Erbteiles. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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05.02.2010, 14:35
Beitrag: #3
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Hallo,
selbst wenn es als Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes zu betrachten w�re, l�ge nicht eben einer jener steuerfreien Tatbest�nde vor? Ich sehe es allerding auch als Verm�gensausgleich im Rahmen der Erbfolge. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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05.02.2010, 15:24
Beitrag: #4
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Das ist genau die Frage. Da das Geld von Schwester an Bruder flie�t, kommt eine Befreiung f�r gerade Linie nicht in Betracht. F�r Erbauseinandersetzungen von Miterben gibt es extra eine Steuerbefreiungsvorschrift, f�r �bertragungen unter Lebenden nicht. Allerdings wird beim Erbfall tats�chlich Grundverm�gen �bertragen. Aber hier? Hier "verkauft" doch die Schwester quasi ihre Haush�lfte an den Bruder. Das bekomm ich nicht gel�st.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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05.02.2010, 15:32
Beitrag: #5
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Ich hab nicht wirklich eine Ahnung... Soweit er nur auf den Hausteil verzichtet riecht das nach gemischter Schenkung mit abgezweigtem Zahlungsweg. Tats�chlich erh�lt die Tochter 1/2 Grundst�ck geschenkt (ErbSt ja, GrESt nein) und den anderen 1/2 kauft sie von den Eltern und diese schenken die 30.000 dem Sohn/Bruder. Lediglich der Zahlungsweg Schwester/Bruder wird dann abgek�rzt.
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05.02.2010, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2010 10:51 von Lemgun.)
Beitrag: #6
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Jupp, ich habe Angst vor Schenkung unter Auflage, und die Auflage wird GrESt-pflichtig.
Schenkungsteuer kein Prob, noch nicht verbrauchte Freibetr�ge. Vielen Dank aber schon mal f�r eure Hilfe mit den bisherigen Beitr�gen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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