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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
11.07.2007, 21:30
Beitrag: #41
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...
der hat doch nicht 1 % versteuert für die Familienheimfahrten, diese gehen extra, s. § 8 II 5 EStG.
...

Der hat nur 1% verteuert und mehr braucht er auch nicht bei einer Heimfahrt wöchentlich, denn lt. §8 EStG gilt:

Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme

Für mich heißt dies:
Bei einem mit 1% versteuerten Dienstwagen braucht er nicht 0,002% versteuern für eine Heimfahrt.
Damit einverstanden?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.07.2007, 21:36
Beitrag: #42
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Hans-Christian schrieb:
Vorwitzig schrieb:...
der hat doch nicht 1 % versteuert für die Familienheimfahrten, diese gehen extra, s. § 8 II 5 EStG.
...

Der hat nur 1% verteuert und mehr braucht er auch nicht bei einer Heimfahrt wöchentlich, denn lt. §8 EStG gilt:

Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme

Für mich heißt dies:
Bei einem mit 1% versteuerten Dienstwagen braucht er nicht 0,002% versteuern für eine Heimfahrt.
Damit einverstanden?

nein, weil gem. § 9 II 9 EStG ein WK Abzug bei Fahrt mit Firmenwagen nicht in Betracht kommt. Deshalb nach Wortlaut § 8 II 5 Anrechnung des geldwerten Vorteils i.H.v. 0,002 % des BILP f. jeden Entfernungskilometer bei jeder durchgeführten Familienheimfahrt.

Ich weiss, in den Lohnsteuerhinweisen 2005 steht was anderes. Aber der Gesetzeswortlaut ist m.E. eindeutig.

Nichtsdestoweniger habe ich natürlich nichts dagegen, wenn die Finanzverwaltung den Lohnsteuerhinweisen folgt und nicht dem Gesetz.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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11.07.2007, 22:05
Beitrag: #43
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:
Hans-Christian schrieb:
Vorwitzig schrieb:...
der hat doch nicht 1 % versteuert für die Familienheimfahrten, diese gehen extra, s. § 8 II 5 EStG.
...

Der hat nur 1% verteuert und mehr braucht er auch nicht bei einer Heimfahrt wöchentlich, denn lt. §8 EStG gilt:

Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme

Für mich heißt dies:
Bei einem mit 1% versteuerten Dienstwagen braucht er nicht 0,002% versteuern für eine Heimfahrt.
Damit einverstanden?

nein, weil gem. § 9 II 9 EStG ein WK Abzug bei Fahrt mit Firmenwagen nicht in Betracht kommt. Deshalb nach Wortlaut § 8 II 5 Anrechnung des geldwerten Vorteils i.H.v. 0,002 % des BILP f. jeden Entfernungskilometer bei jeder durchgeführten Familienheimfahrt.

Ich weiss, in den Lohnsteuerhinweisen 2005 steht was anderes. Aber der Gesetzeswortlaut ist m.E. eindeutig.

Nichtsdestoweniger habe ich natürlich nichts dagegen, wenn die Finanzverwaltung den Lohnsteuerhinweisen folgt und nicht dem Gesetz.

Dann frag ich mich, weshalb der Gesetzgeber diesen §8 so formuliert hat? Wäre ja völliger Blödsinn.

Nach deiner Auffassung muß er also immer wenn er 1% verteuert hat auch bei nur einer Heimfahrt noch 0,002% versteuern.

Diese , deine Auffasung halte ich einfach für falsch und entgegen dem Gesetz.

Du bleibst dann bei der umgekehrten Heimfahrt konsequent falsch aus meiner Sicht.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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13.07.2007, 16:07
Beitrag: #44
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
So, ich hab den Thread zwar nur überflogen, aber ich geb trotzdem mal meine Sicht der Dinge ab:

Hab mir nochmal den Gesetzestext und verschiedene Kommentierungen (u.a. die von mir bevorzugte "Hartz*Meeßen*Wolf") angeschaut!
Ich find den Fall recht eindeutig!

Abziehbar ist bei einem doppelten Haushalt eine Familienheimfahrt pro Woche!
Nutzt der Stpfl hierfür ein ihm überlassenen Firmen-PKW, so wird vereinfachend weder ein geldwerter Vorteil dafür angesetzt, noch kann der Stpfl. dafür Werbungskosten abziehen (gesetzliche Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben; R 43 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 S. 3 LStR) !
Für die Nutzung des betrieblichen PKW zu mehr als einer wöchentlichen Heimfahrt ist ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,002 % des maßgeblichen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes(Familienwohnung) anzusetzen! (siehe hierzu § 8 Abs. 2 S. 5 1.HS EStG)


Wird der Stpfl., der aus beruflichen Gründen an einer Heimfahrt gehindert ist, von seinem Ehegatten besucht, so sind diese Aufwendungen bis zu dem Betrag allgemeine Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S.1 EStG), bis zu dem sie auch bei einer gedachten Heimfahrt des Stpfl. selbst zu seiner Familie entstanden wären!

Somit, da der Stpfl keine 0,002 % versteuert und er sonst auch keine Familienheimfahrten anerkannt bekommt, kann für die Besuchsfahrt der Ehefrau (auch wenn natürlich dem Ehepaar ein "Mehraufwand" entsteht) natürlich auch kein Werbungskostenabzug erfolgen!

Mit der Argumentation, dass man das ganze Jahr immer den Firmen-PKW nutzt und gerade an diesem Wochenende den privaten PKW nutzen wollte,
dürfte man beim FA wohl nicht weit kommen (ich glaube so ein Argument, zumindest in der Art, gelesen zu haben)!

Somit vertrete ich voll und ganz Hans-Christians Ansicht:

Zitat:Bei einer wöchentlichen Heimfahrt:
1. Keine Versteuerung mit 0,002%
2. Keine WK für die Fahrtkosten Familienheimfahrt.
Offen: umgekehrte Heimfahrt als WK möglich? Nein, da ja keine WK möglich beim AN.

Bei mehreren Familienheimfahrten:
1.Versteuerung mit 0,002% für jede Fahrt.
2.WK Familienheimfahrten möglich.
3.WK bei umgekehrte Heimfahrt möglich.
4. Keine Unterkunftskosten der DHHF möglich.

(Ich hoff ich hab mich einigermassen verständlich ausgedrückt!)

Beste Grüße

Jigsaw
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13.07.2007, 19:10
Beitrag: #45
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
@jigsaw:
schon mal § 8 II Satz 5 in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung gelesen?

Was ist, wenn AN eigenes Fahrzeug für Familienheimfahrten hat?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.07.2007, 19:17
Beitrag: #46
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Zitat:schon mal § 8 II Satz 5 in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung gelesen?
Dachte es geht um 2006 !? Da momentan die 2006er veranlagt werden ?


Zitat:Was ist, wenn AN eigenes Fahrzeug für Familienheimfahrten hat?
War das die Ausgangsfrage?
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13.07.2007, 20:11
Beitrag: #47
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Zitat:schon mal § 8 II Satz 5 in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung gelesen?
Ja, hab ich !
Hat sich denn im Vergleich zu den Vohrjahren deines Erachtens groß was verändert?
Die von mir zitierte Kommentierung bezieht sich auf gleiche Fundstelle, von daher kann ich deine Meinung schon verstehen,
aber sogar meiner Kommentierung sieht es so wie ich:
R 43 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 S. 3 LStR (natürlich auch in der heute gültigen Fassung) hebelt deine Fundstelle aus!

Beste Grüße

Jigsaw
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13.07.2007, 21:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2007 21:40 von Vorwitzig.)
Beitrag: #48
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Jigsaw schrieb:
Zitat:schon mal § 8 II Satz 5 in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung gelesen?
Ja, hab ich !
Hat sich denn im Vergleich zu den Vohrjahren deines Erachtens groß was verändert?
Die von mir zitierte Kommentierung bezieht sich auf gleiche Fundstelle, von daher kann ich deine Meinung schon verstehen,
aber sogar meiner Kommentierung sieht es so wie ich:
R 43 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 S. 3 LStR (natürlich auch in der heute gültigen Fassung) hebelt deine Fundstelle aus!

Beste Grüße

Jigsaw

Gehen die Richtlinien bzw. die Hinweise dem Gesetz vor?

Was ist in einer BP, wenn der Prüfer die Auffassung vertritt, da § 8 II 5 keinen einschränkenden Verweis auf § 9 II 7 enthält (entgegen § 8 II 5 alte Fassung) ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, aber ein WK-Abzug nicht zulässig? Oder im Rahmen eines Rechtsstreits fällt einem FG ein, dass die Hinweise nicht dem Gesetz entsprechen und läßt mich deswegen in einem Klageverfahren den Bach runter gehen.

Schon seltsam, wie blind einem Satz in den Lohnsteuerrichtlinien oder sonstigen Richtlinien gefolgt wird.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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13.07.2007, 21:45
Beitrag: #49
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Und was ist mit § 8 Abs 2 S. 5 2. HS EStG?

"dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; "

Bestätigt meine Richtlinie !
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13.07.2007, 21:46
Beitrag: #50
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Jigsaw schrieb:Und was ist mit § 8 Abs 2 S. 5 2. HS EStG?

"dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme; "

Bestätigt meine Richtlinie !


nein, der WK Abzug ist doch bei Nutzung eines Firmenwagens gem. § 9 II 9 ausgeschlossen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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