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46(3)
31.05.2007, 22:42
Beitrag: #1
46(3)
Jetzt hab ich mal eine wahrscheinlich dumme Frage:

Ich hab einen Mandanten, der ist Schüler. Hat ein paar Englischstunden gegeben und dafür einen Betrag <410 Euro eingenommen. Nach § 46(3) EStG kein Problem.

Da er außerdem noch Lohnsteuerabzug hatte, mache ich die EStE. Natürlich als Service.

Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?

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31.05.2007, 22:49
Beitrag: #2
RE: 46(3)
Hallo,


such nicht weiter, dass muss nicht angegeben werden sondern wird von Amts wegen gewährt...

achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet, sonst weichen Bescheid und deine Berechnung ab und das finde ich immer peinlich wenn das (wegen einem Fehler von mir) passiert...
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31.05.2007, 23:36
Beitrag: #3
RE: 46(3)
Danke. Ich war auch schon in Gedanken dabei, das nicht einzutragen und es dem FA halt formlos zu schreiben.

Du geißt da Wasser auf meine Mühle :-)


Zitat:achte nur darauf, dass es das Datev-Programm auch berechnet,

Das Komische ist, ich weiß eigentlich immer, was rauskommen muß. Und nichts anders als das geht raus. Zum Glück erlaubt DATEV ja mittlerweile die Nachbearbeitung.

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01.06.2007, 12:38
Beitrag: #4
RE: 46(3)
ecro schrieb:Aber ich bin ein Formularmuffel: Hab mich heute totgesucht. Wo muß ich das eintragen? Muß ich es überhaupt angeben?

Ja, besser ist das.

Anlage GSE als freiberufliche Einkünfte.

Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt.
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05.06.2007, 21:39
Beitrag: #5
RE: 46(3)
Petz schrieb:Die Härteregelung des § 46 (3) wird automatisch vom Rechner des FA berücksichtigt.

Klar. Sonst Einspruch.

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