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Suche Urteil zur Zurechnung von vGA
18.09.2010, 18:11
Beitrag: #1
Suche Urteil zur Zurechnung von vGA
Hallo zusammen,

suche ein bestimmtes Urteil des BFH oder des FG Köln zur Zurechnung von vGA, dem folgender Sachverhalt zu Grunde gelegen haben soll:

A (um die 80Jahre) war beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Dieser war verheiratet (Frau A auch um die 80 Jahre). Daneben hatte A noch eine "Freundin" F, die ebenfalls bei der GmbH angestellt war. A und F schließen notariellen Vertrag über unübliche Pensionszahlungen von der GmbH an die F nach versterben des A. Es kam wie es kommen musste, A stirbt, Frau A ist Gesamtrechtsnachfolgerin, F macht die Forderung aus dem Vertrag geltend und bekommt diese nach Klage auch zugesprochen und ausgezahlt. Bei BP wird über diesen Vorgang als vGA und dessen Zurechnung gestritten.

Ergebnis: Die vGA an die F ist von Frau A zu versteuern.

Kennt jemand das Urteil?

Habe diesen Sachverhalt vom meinen KöStDozenten und hab nicht nach einem Az gefragt, leider Rolleyes

Danke im Voraus

Ciao
Taxman

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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18.09.2010, 20:27
Beitrag: #2
RE: Suche Urteil zur Zurechnung von vGA
BFH v. 18.12.1996, I R 139/94, BStBl II 97, 301 geht inhaltlich in die Richtung, bloß das es keine Freundin sondern der Stiefsohn der Erbin/Witwe ist, dem die vGA zufließt.

Zitat:Leitsatz
1. Zur Begründung des "Nahestehens" reicht jede Beziehung eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu einer anderen Person aus, die den Schluß zuläßt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft an die andere Person beeinflußt. Derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein.

2. Nahestehende Personen aufgrund familienrechtlicher Beziehungen können nicht nur Angehörige i.S. des § 15 AO 1977 sein.

3. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs.3 Satz 2 KStG in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person setzt nicht voraus, daß die Zuwendung einen Vorteil für den Gesellschafter selbst zur Folge hat (Änderung der Rechtsprechung).

4. Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Vermögensvorteil in Form einer Pensionszahlung einer einem Gesellschafter nahestehenden Person zugewandt worden ist, kommt es --wie bei Pensionszahlungen an einen Gesellschafter-- grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage an.

Orientierungssatz
1. Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung, die einer einem Gesellschafter nahestehenden Person zufließt, dem Gesellschafter steuerrechtlich nur zugerechnet werden darf, wenn er selbst durch sie einen Vermögensvorteil erlangt, ist in dem die Besteuerung des Gesellschafters betreffenden Verfahren zu entscheiden.

2. Nahestehende Personen können auch enge persönliche Freunde oder die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sein.

3. Eine zur Herstellung der Ausschüttungsbelastung führende andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs.3 Satz 2 KStG einer Kapitalgesellschaft setzt keinen Zufluß beim Anteilseigner voraus (vgl. BFH-Rechtsprechung).
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19.09.2010, 15:18
Beitrag: #3
RE: Suche Urteil zur Zurechnung von vGA
danke, das hatte ich auch gefunden. gut, dann werd ich wohl mal den dozenten fragen, welches das ist ...

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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