18.09.2010, 18:11
Hallo zusammen,
suche ein bestimmtes Urteil des BFH oder des FG Köln zur Zurechnung von vGA, dem folgender Sachverhalt zu Grunde gelegen haben soll:
A (um die 80Jahre) war beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Dieser war verheiratet (Frau A auch um die 80 Jahre). Daneben hatte A noch eine "Freundin" F, die ebenfalls bei der GmbH angestellt war. A und F schließen notariellen Vertrag über unübliche Pensionszahlungen von der GmbH an die F nach versterben des A. Es kam wie es kommen musste, A stirbt, Frau A ist Gesamtrechtsnachfolgerin, F macht die Forderung aus dem Vertrag geltend und bekommt diese nach Klage auch zugesprochen und ausgezahlt. Bei BP wird über diesen Vorgang als vGA und dessen Zurechnung gestritten.
Ergebnis: Die vGA an die F ist von Frau A zu versteuern.
Kennt jemand das Urteil?
Habe diesen Sachverhalt vom meinen KöStDozenten und hab nicht nach einem Az gefragt, leider
Danke im Voraus
Ciao
Taxman
suche ein bestimmtes Urteil des BFH oder des FG Köln zur Zurechnung von vGA, dem folgender Sachverhalt zu Grunde gelegen haben soll:
A (um die 80Jahre) war beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Dieser war verheiratet (Frau A auch um die 80 Jahre). Daneben hatte A noch eine "Freundin" F, die ebenfalls bei der GmbH angestellt war. A und F schließen notariellen Vertrag über unübliche Pensionszahlungen von der GmbH an die F nach versterben des A. Es kam wie es kommen musste, A stirbt, Frau A ist Gesamtrechtsnachfolgerin, F macht die Forderung aus dem Vertrag geltend und bekommt diese nach Klage auch zugesprochen und ausgezahlt. Bei BP wird über diesen Vorgang als vGA und dessen Zurechnung gestritten.
Ergebnis: Die vGA an die F ist von Frau A zu versteuern.
Kennt jemand das Urteil?
Habe diesen Sachverhalt vom meinen KöStDozenten und hab nicht nach einem Az gefragt, leider

Danke im Voraus
Ciao
Taxman