Überbrückungsgelt ATZ
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19.07.2012, 13:53
Beitrag: #1
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Überbrückungsgelt ATZ
Hallo,
ein Mandant geht nach Altersteilzeit in Rente. Er bekommt im ersten Rentenmonat von der Daimler Unterstützungskasse 7TEUR "Überbrückungsgelt ATZ", versteuert als lfd. Arbeitslohn. Hat das schon mal jemand gehabt? Ist die Besteuerung als lfd. AL in Ordnung? |
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19.07.2012, 15:06
Beitrag: #2
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RE: Überbrückungsgelt ATZ
Also ich kenne Altersübergangsgeld nur unter dem PV, oder eben eine extra Abfindung. Ob das nun "Überbrückungsgeld ATZ" genannt wird ist m.E. unbeachtlich. Ich würde es nur dem PV in der Erklärung unterwerfen.
Warum sollte es als Arbeitslohn voll versteuert werden? |
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19.07.2012, 16:50
Beitrag: #3
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RE: Überbrückungsgelt ATZ | |||
19.07.2012, 17:34
Beitrag: #4
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RE: Überbrückungsgelt ATZ
Na der AG. Ist ja auch in der LSt.-Besch. des AG in Zeile 15 enthalten.
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