Steuerberater

Normale Version: Überbrückungsgelt ATZ
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Hallo,
ein Mandant geht nach Altersteilzeit in Rente. Er bekommt im ersten Rentenmonat von der Daimler Unterstützungskasse 7TEUR "Überbrückungsgelt ATZ", versteuert als lfd. Arbeitslohn. Hat das schon mal jemand gehabt? Ist die Besteuerung als lfd. AL in Ordnung?
Also ich kenne Altersübergangsgeld nur unter dem PV, oder eben eine extra Abfindung. Ob das nun "Überbrückungsgeld ATZ" genannt wird ist m.E. unbeachtlich. Ich würde es nur dem PV in der Erklärung unterwerfen.
Warum sollte es als Arbeitslohn voll versteuert werden?
(19.07.2012 15:06)Opa schrieb: [ -> ]Also ich kenne Altersübergangsgeld nur unter dem PV,
wer zahlt denn dieses Altersübergangsgeld?
Na der AG. Ist ja auch in der LSt.-Besch. des AG in Zeile 15 enthalten.
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