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Überbrückungsgelt ATZ - Eisvogel - 19.07.2012 13:53 Hallo, ein Mandant geht nach Altersteilzeit in Rente. Er bekommt im ersten Rentenmonat von der Daimler Unterstützungskasse 7TEUR "Überbrückungsgelt ATZ", versteuert als lfd. Arbeitslohn. Hat das schon mal jemand gehabt? Ist die Besteuerung als lfd. AL in Ordnung? RE: Überbrückungsgelt ATZ - Opa - 19.07.2012 15:06 Also ich kenne Altersübergangsgeld nur unter dem PV, oder eben eine extra Abfindung. Ob das nun "Überbrückungsgeld ATZ" genannt wird ist m.E. unbeachtlich. Ich würde es nur dem PV in der Erklärung unterwerfen. Warum sollte es als Arbeitslohn voll versteuert werden? RE: Überbrückungsgelt ATZ - Eisvogel - 19.07.2012 16:50 (19.07.2012 15:06)Opa schrieb: Also ich kenne Altersübergangsgeld nur unter dem PV,wer zahlt denn dieses Altersübergangsgeld? RE: Überbrückungsgelt ATZ - Opa - 19.07.2012 17:34 Na der AG. Ist ja auch in der LSt.-Besch. des AG in Zeile 15 enthalten. |