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Kinderbetreuungskosten
03.02.2012, 09:09
Beitrag: #11
RE: Kinderbetreuungskosten
Hallo,

wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?

Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis führt.

Streng genommen dürften dann auch andere Befreiungstatbestände, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu führen, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden müssten. Und solcherlei Tatbestände gibt es ja reichlich.

Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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03.02.2012, 16:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2012 16:39 von Stadtkatze.)
Beitrag: #12
RE: Kinderbetreuungskosten
zaunkönig schrieb:wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Beschäftigung unterschieden?

Davon habe ich noch nicht gehört oder gelesen.

zaunkönig schrieb:Insoweit sehe ich durchaus Argumentation für die 4 Monate.

...hmmm - ich sehe das inzwischen auch nicht mehr als abwägig an.

Die vier Monate gelten z. B. bei einer Unterbrechnung wg. Krankheit o. Urlaub. Bis 2000 hieß die Elternzeit Erziehungsurlaub. Wenn die "Namensänderung" mal mit berücksichtigt, kann man schon die vier Monate ins Spiel bringen. (Die Namensänderung ist hier selbstverständlich kein Grund, denn die Sache ist ja nicht anders) Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten für die in Rede stehenden vier Monate gewährt werden können.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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05.02.2012, 22:18
Beitrag: #13
RE: Kinderbetreuungskosten
Stadtkatze schrieb:Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten für die in Rede stehenden vier Monate gewährt werden können.

Ich denke das werde ich mindestens nach Rücksprache mit dem Mdt. beantragen. Den Rest wird eine eventuelle vorhandene Rechtschutzversicherung und die Klagefreudigkeit des Mdt. entscheiden.

Ciao Dragon
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