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1%-Regel und betriebliche Nutzung
12.07.2007, 05:34
Beitrag: #1
1%-Regel und betriebliche Nutzung
In Wortsperre, edit by System wurde folgende Frage gestellt:

Zitat:A ist von seinem Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Privatnutzung überlassen worden. Der private Nutzungsanteil wird mit 1% des Bruttolistenpreises versteuert.

Nun nutzt A diesen PKW noch (erlaubtermaßen) für eine andere gewerbliche Nebentätigkeit. Kann er für diese Fahrten die Km-Pauschale von 0,30 € geltend machen?

Ich meine nein, denn der Aufwand für die Fahrten entsteht ja dem Eigentümer und Halter des Fahrzeugs. Bei A könnten ja theoretisch die Km-Pauschalen die 1% des BLP überschreiten

Vorwitzig fand in einem NWB-Buch die Verwaltungsmeinung, dass die Versteuerung des 1% zu Aufwand führt und so die Kosten anteilig als BA angesetzt werden können.


Hatten wir die Diskussion nicht erst irgendwo?

Und gabs da nicht ein BFH-Urteil, nach dem die betrieblichen Fahrten ZUSÄTZLICH zum 1% zu versteuern sind, und erst dann der BA-Abzug möglich ist?

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LG
Clematis
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