Ausgleichszahlung GrESt frei?
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04.02.2010, 21:46
Beitrag: #1
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Ausgleichszahlung GrESt frei?
Vater V und Mutter M haben selbstgenutzes Eigenheim, Verkehrswert ca. nur 60.000 ¤, alter Katen auf dem Land.
Tochter T kümmert sich um die Eltern, Sohn S wohnt weit weg. Tochter T möchte mit Lebenspartner TL bei V und M einziehen. T und TL möchten das Haus in Schuss bringen (Renovieren, Erhaltungsaufwendungen, Sanierung usw.). V und M sind bereit, das Grundstück an T zu übertragen mit lebenslangem Wohnrecht. Wenn T an S nun 30.000 ¤ an Ausgleichszahlung an S zahlt, unterliegt das der GrESt? M.E. nicht, da nicht für die Übertragung eines Grundstückes gezahlt wird, sondern vorweg ein Erbteil ausgeglichen wird, der in Geld besteht. Liege ich richtig? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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04.02.2010, 22:30
Beitrag: #2
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Würde ich auch so sehen.
Die Übertragung erfolgt zwischen den Eltern und der Tochter in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) und der Bruder kriegt nur Penunze, aber nicht für die Scholle, sondern für den Wert des Erbteiles. ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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05.02.2010, 14:35
Beitrag: #3
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Hallo,
selbst wenn es als Erwerb im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes zu betrachten wäre, läge nicht eben einer jener steuerfreien Tatbestände vor? Ich sehe es allerding auch als Vermögensausgleich im Rahmen der Erbfolge. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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05.02.2010, 15:24
Beitrag: #4
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Das ist genau die Frage. Da das Geld von Schwester an Bruder fließt, kommt eine Befreiung für gerade Linie nicht in Betracht. Für Erbauseinandersetzungen von Miterben gibt es extra eine Steuerbefreiungsvorschrift, für Übertragungen unter Lebenden nicht. Allerdings wird beim Erbfall tatsächlich Grundvermögen übertragen. Aber hier? Hier "verkauft" doch die Schwester quasi ihre Haushälfte an den Bruder. Das bekomm ich nicht gelöst.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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05.02.2010, 15:32
Beitrag: #5
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Ich hab nicht wirklich eine Ahnung... Soweit er nur auf den Hausteil verzichtet riecht das nach gemischter Schenkung mit abgezweigtem Zahlungsweg. Tatsächlich erhält die Tochter 1/2 Grundstück geschenkt (ErbSt ja, GrESt nein) und den anderen 1/2 kauft sie von den Eltern und diese schenken die 30.000 dem Sohn/Bruder. Lediglich der Zahlungsweg Schwester/Bruder wird dann abgekürzt.
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05.02.2010, 15:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2010 10:51 von Lemgun.)
Beitrag: #6
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RE: Ausgleichszahlung GrESt frei?
Jupp, ich habe Angst vor Schenkung unter Auflage, und die Auflage wird GrESt-pflichtig.
Schenkungsteuer kein Prob, noch nicht verbrauchte Freibeträge. Vielen Dank aber schon mal für eure Hilfe mit den bisherigen Beiträgen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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