Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
|
19.03.2019, 14:59
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Es gibt zur ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt, UmwST, AO
entweder Richtlinien/Hinweise oder konsolidierte Anwendungserlasse (UStAE; AOAE). Warum gibt es bei der Grunderwerbsteuer immer nur (recht unübersichtliche) koordinierte Ländererlasse? Eine genaue Antwort ist sicher nicht möglich; aber hat jemand eine mögliche Erklärung? Danke und Gruß Micha79 |
|||
19.03.2019, 16:58
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Doch, die GrESt ist eine reine Ländersteuer; das Aufkommen steht den Ländern. Insoweit liegt keine Auftragsverwaltung iSd Art 108 Abs. 3 GG vor. Die Kompetenz zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 108 Abs. 7 GG bezieht sich mE aber nur auf Steuern in der Auftragsverwaltung.
|
|||
19.03.2019, 21:27
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Eine überzeugende Antwort. Aber warum greift das über Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG nicht auch für die Erbschaftsteuer?
|
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste