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Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
19.03.2019, 14:59
Beitrag: #1
Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Es gibt zur ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt, UmwST, AO

entweder Richtlinien/Hinweise
oder konsolidierte Anwendungserlasse (UStAE; AOAE).

Warum gibt es bei der Grunderwerbsteuer immer nur (recht unübersichtliche) koordinierte Ländererlasse?

Eine genaue Antwort ist sicher nicht möglich; aber hat jemand eine mögliche Erklärung?

Danke und Gruß
Micha79
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19.03.2019, 16:58
Beitrag: #2
RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Doch, die GrESt ist eine reine Ländersteuer; das Aufkommen steht den Ländern. Insoweit liegt keine Auftragsverwaltung iSd Art 108 Abs. 3 GG vor. Die Kompetenz zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 108 Abs. 7 GG bezieht sich mE aber nur auf Steuern in der Auftragsverwaltung.
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19.03.2019, 21:27
Beitrag: #3
RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Eine überzeugende Antwort. Aber warum greift das über Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG nicht auch für die Erbschaftsteuer?
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