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Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise? - micha79 - 19.03.2019 14:59 Es gibt zur ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt, UmwST, AO entweder Richtlinien/Hinweise oder konsolidierte Anwendungserlasse (UStAE; AOAE). Warum gibt es bei der Grunderwerbsteuer immer nur (recht unübersichtliche) koordinierte Ländererlasse? Eine genaue Antwort ist sicher nicht möglich; aber hat jemand eine mögliche Erklärung? Danke und Gruß Micha79 RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise? - showbee - 19.03.2019 16:58 Doch, die GrESt ist eine reine Ländersteuer; das Aufkommen steht den Ländern. Insoweit liegt keine Auftragsverwaltung iSd Art 108 Abs. 3 GG vor. Die Kompetenz zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 108 Abs. 7 GG bezieht sich mE aber nur auf Steuern in der Auftragsverwaltung. RE: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise? - micha79 - 19.03.2019 21:27 Eine überzeugende Antwort. Aber warum greift das über Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG nicht auch für die Erbschaftsteuer? |