Steuerberater

Normale Version: Warum gibt es keine Grunderwerbsteuer-Richtlinien/Hinweise?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Es gibt zur ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt, UmwST, AO

entweder Richtlinien/Hinweise
oder konsolidierte Anwendungserlasse (UStAE; AOAE).

Warum gibt es bei der Grunderwerbsteuer immer nur (recht unübersichtliche) koordinierte Ländererlasse?

Eine genaue Antwort ist sicher nicht möglich; aber hat jemand eine mögliche Erklärung?

Danke und Gruß
Micha79
Doch, die GrESt ist eine reine Ländersteuer; das Aufkommen steht den Ländern. Insoweit liegt keine Auftragsverwaltung iSd Art 108 Abs. 3 GG vor. Die Kompetenz zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften nach Art. 108 Abs. 7 GG bezieht sich mE aber nur auf Steuern in der Auftragsverwaltung.
Eine überzeugende Antwort. Aber warum greift das über Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG nicht auch für die Erbschaftsteuer?
Referenz-URLs