Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
23.09.2015, 10:31
Beitrag: #51
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
(13.03.2013 09:59)showbee schrieb:  Es fehlt an wiederkehr, weil LSt davon abhängig ist, das man auch AN hat (externe Bedingung). USt fällt je Quartal/Monat immer an.

Hallo, aktuell wurde die Frage aufgeworfen, warum offensichtlich die Lohnsteuer keine wiederkehrende Ausgabe darstellen soll.
Vielleicht kann mir einer eine geeignete Begründung geben.
Vielen Dank schon mal!
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.08.2017, 09:33
Beitrag: #52
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Die Abbuchung der Umsatzsteuer zum Jahreswechsel: Stress mit den Finanzbehörden beim Betriebsausgabenabzug

Hallo,
Zitat aus taxnews
"zu dieser gesamten Problematik hat sich nun eine Angehörige der Finanzbehörden mit einer sehr sachdienlichen Veröffentlichung, EStB 2017, 292 zu Wort gemeldet. Hier wird ein aktueller Überblick über die diesbezügliche Gesamtsituation gegeben."
Hat jemand Zugriff auf die aktuelle Ausgabe des Ertrag-Steuerberater (Heft 7, Erscheinungstermin: 27. Juli 2017) und könnte mir den Artikel zur Verfügung stellen?
Vielen Dank schon mal!
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.08.2017, 11:56
Beitrag: #53
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Von der Webseite des Schmidt-Verlags (habe die Zeitschrift aber leider auch nicht)
"In der aktuellen Ausgabe des Ertrag-Steuerberater (Heft 7, Erscheinungstermin: 27. Juli 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Kranenberg, Sonja, Abbuchungen zur Umsatzsteuer, EStB 2017, 292-294
Nachdem die Frage nach der Zuordnung von USt-Zahlungen zu den BA unter Berücksichtigung von § 11 EStG in den Jahren 2014 und 2015 in Literatur und Rechtsprechung große Beachtung gefunden hat, haben weitere Entscheidungen der Gerichte einen Teil der offenen Fragen geklärt. Besondere Bedeutung kommt derzeit den Wochenendfällen und der Änderungsmöglichkeit des Vorjahres zu. Dieser Beitrag geht auf die weiteren Entwicklungen der Rechtsprechung ein, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Fällen mit Lastschrifteinzug liegt"
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu Schnitzer für diesen Beitrag:
(23-08-2017)
22.08.2017, 11:58
Beitrag: #54
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
@ al*pe: versuche es doch mal bei der Bibliothek Deines Steuerberaterverbands, die sind meist gut ausgestattet.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag:
(23-08-2017)
24.08.2017, 00:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2017 00:36 von Jive.)
Beitrag: #55
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Dabei ist doch alles einfach und im ergebnis dann doch falsch .-)


die 10 tage regel kennst du .. wenn das ende einer frist auf nen WE oder feiertag fällt, verschiebt sich das ende auf den nächsten werktag.

die 10 tage regel ist aber KEINE frist.

Wohl aber die Fälligkeit der Ust,

Deshalb hatten wir zum 10. Jan 2016 das problem nicht, da das ein sonntag war.

Ust 11/15 damit fällig am 11.01.16 und damit ausserhalb 10 tage regel.

der 10.01.2017 ist aber nen wochentag. da muss man wieder aufpassen :-)

Schön ist auch, dass nach Auffassung Fa Zahlung UND Fälligkeit innerhalb des 10 tages Zeitraumes sein muss .

Hat man Ust 11 /15 am 08.01.16 gezahlt soll trotzdemkeine 10 Tage regel greifen, da fälligkeit erst am 11.01. ( da gibts nen urteil in den EStH dazu.. liest man das urteil fragt man sich jedoch woher der hinweis kommt ... )


Besonderheit Lastschrifteinzug:

hier meint die finanzverwaltung, dass bei Lastschrifeinzug die ust als am Fälligkeitstag bezahlt gilt, wenn deckung auf konto.

Wenn die also am 15.01. 2017 abbuchen .. gilt das als am 10.01 bezahlt und damit 10 tage regel.

Tatsächlich ist das quatsch, da die Rechtsprechung zur fiktiven zahlung aus 1970 oder so ist.
Seit SEPA dürfte die aber überholt sein, da Sepa eine Terminlastschrift ist.

Da bestimmt die finanzverwaltung nämlich den abbuchungszeitpunkt und mit der Einzugsermächstigung stimmst du lediglich diesem termin zu.

Ein vorverlegen des fiktiven Zahltages dürfte damit entgegen der aktuellen Finanzamtsauffassung nicht einschlägig sein.. aber wo kein Kläger ...

Aufpassen sollte man dazu noch bei der LSt .. dazu gibts zwar keine Rechtsprechung .. aber wo bitte ist bei einer LST-Va der unterschied zur Ust Va ??

allerdings wird das meines wissens nicht von der finanzverwaltung geprüft Smile

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.08.2017, 09:36
Beitrag: #56
RE: Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung ? USt-VA als wiederk. Zahlungen
Danke für die Ausführungen, denen nichts hinzuzufügen ist
Big GrinBig GrinBig GrinBig Grin
Die Überschrift "Neues Betätigungsfeld der Finanzverwaltung" ist schon sehr zutreffendBig Grin
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 40 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation