Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Berücksichtigung nachträglicher Belege
29.07.2011, 08:54
Beitrag: #1
Berücksichtigung nachträglicher Belege
Hallo,

Steuerpflichtiger hat weder Erklärungen noch Bescheide und bekommt diese auch von seinem Berater nicht ausgehändigt (Honorardisput und Mängelleistung des Beraters).
Er kommt an die Unterlagen nicht ran.

Er reicht beim FA Unterlagen nach und begeht den daraus resultierenden Vorsteueranspruch mit einfachem Änderungsantrag.

FA verweigert die Bearbeitung und verlangt geänderte Erklärungen, will aber auch die bestehenden Bescheide nicht herausgeben.


Bitte was soll das denn?

Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
29.07.2011, 09:28
Beitrag: #2
RE: Berücksichtigung nachträglicher Belege
zaunkönig schrieb:Muss FA eine Änderung der Vorsteuerbeträge lediglich aus der Antragstellung heraus vornehmen?

Jein. Das Finanzamt muss zustimmen, § 168 Satz 2 AO. In den meisten Fällen erfolgt die Zustimmung konkludent, also durch Auszahlung.

Die Forderung nach einer neuen Erklärung halte ich für übertrieben.

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation