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Betriebsausgabe oder Werbungskosten
29.09.2008, 18:54
Beitrag: #1
Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,


mal eine praktische Frage an die hier vertretene Finanzverwaltung:-)

Ich habe einen Mandanten, der ein Aufbaustudium beginnt (unstreitig WK/BA).

Leider weiss er noch nicht so recht, was er danach damit anfangen möchte:

- Gewerbebetrieb (besteht bisher schon) weiterführen
- Arbeitnehmertätigkeit (eventuell nach Abschluss des Studiums)

Wie wäre es für das FA am geschicktesten ?

Erklären als Betriebsausgabe und einen Hinweis hierauf geben ?

Oder ist es grundsätzlich egal ?

Viele Grüße...
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29.09.2008, 19:54
Beitrag: #2
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Mir persönlich wäre es egal.
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29.09.2008, 20:18
Beitrag: #3
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Mir ehrlich gesagt auch. Nimms in den Gewerbebetrieb, wird wohl weniger Nachfragen bedeuten.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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29.09.2008, 20:27
Beitrag: #4
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Und man bekommt noch Vorsteuer zurück?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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29.09.2008, 20:40
Beitrag: #5
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
@Kiharu


Jein... Wenn in einem Jahr 0 Betriebseinnahmen und 35.000,00 Euro Betriebsausgaben sind kommt garantiert eine Rückfrage:-)

@Christian

Nein denn das Studium ist im Ausland...


Aber schonmal danke für die Hinweise...
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30.09.2008, 08:12
Beitrag: #6
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo Piranha!

also aus der Steuersystematik heraus würde ich Betriebsausgaben melden. Folgende (theoretische) Begründung: für Betriebsausgaben gilt qua Gesetz das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG), für Werbungskosten eigentlich nur das Finalitätsprinzip (§ 9 EStG). Zwar legt der BFH den WK Begriff in st. Rspr. nach dem Veranlassungsprinzip aus, um zu einer Gleichbehandlung zu kommen, aber... niemand weiss halt, was in den Köpfen von Richtern & Politikern vorgeht. Nicht dass der BFH auf den Trichter kommt § 9 EStG wieder wortlautgetreu auszulegen bzw. dass die Politik wieder auf die Idee kommt in einem Steueränderungsgesetz das Finalitätsprinzip zu beschwören.

Mfg

showbee
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30.09.2008, 12:12
Beitrag: #7
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,

ich sehe noch einen praktischen Hintergrund für den BA-Abzug:

Als BA erfolgt volle Berücksichtigung der Kosten.


Aus Sicht der Finanzverwaltung dürfte es momentan wirklich egal sein. Das kann sich aber ändern und damit auch die Besteuerung.

Würde der Steuerpflichtige jetzt die Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit sehen und einen BA-Abzug vornehmen, dann müsste eine eventuell spätere Entscheidung den Gewerbebetrieb zugunsten einer nichtselbständigen Tätigkeit aufzugeben, in der Folge zu dem Ergebnis führen, dass eben der betriebliche Zusammenhang nicht gegeben war. Folge wäre die nachträgliche Berücksichtigung als WK.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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30.09.2008, 12:56
Beitrag: #8
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
zaunkönig schrieb:ich sehe noch einen praktischen Hintergrund für den BA-Abzug:
Als BA erfolgt volle Berücksichtigung der Kosten.

Hi,

den versteh ich jetzt nicht. WK Abzug ist doch nicht begrenzt. Auch bei neg. Eink. aus § 19 EStG ist bspw. Verlustvortrag mgl. oder was meinst du?

mfg

showbee
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30.09.2008, 13:12
Beitrag: #9
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Hallo,

wenn negativ erklärt werden kann, dann hast Du recht.

Aber der WK-Pauschbetrag ist ja ohnehin vorhanden und würde somit den Aufwand jedes Jahr mindern.

Ist aber müßig darüber nachzudenken, solange eben auch keine Einkünfte nach § 19 EStG erzielt werden.


War ein theoretischer Gedankenansatz meinerseits.

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30.09.2008, 14:30
Beitrag: #10
RE: Betriebsausgabe oder Werbungskosten
@ZK: ah, § 9a EStG. Ja, dass ist tatsächlich von Sinn. Obwohl dann die FinVerw wohl dazu tendieren wird, die Ausgaben als WK darzustellen um nicht tatsächliche BA und fiktive WK (Pausch) ansetzen zu müssen. Da muss man schon als Kellner nebenbei in Medizin promovieren um hier beides zu erhalten...
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