Elterngeld und Progressionsvorbehlat
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20.06.2013, 10:55
Beitrag: #1
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Elterngeld und Progressionsvorbehlat
noch ein interessantes Verfahren zum "Offenhalten":
Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil v. 14.2.2012 - 12 K 6/11 Revision anhängig beim BFH AZ: III R 61/12 lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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20.06.2013, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2013 12:29 von Brande.)
Beitrag: #2
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RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat
(20.06.2013 10:55)Jive schrieb: Vorinstanz: Ich weiß von diesem anhängigen AZ in dieser Sache: VI R 22/12 siehe hier: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=...&opv=13686 |
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20.06.2013, 20:16
Beitrag: #3
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RE: Elterngeld und Progressionsvorbehlat
BFH 20.9.2012 VI R 22/12
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 61/12 Ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch dann von dem Elterngeld abzuziehen, wenn bei der Ermittlung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die tatsächlichen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten angesetzt werden? -- Zulassung durch FG -- Rechtsmittelführer: Verwaltung EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst j; EStG § 32b Abs 2 S 1 Nr 1 Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 14.2.2012 (12 K 6/11) |
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