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Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
17.01.2012, 10:24
Beitrag: #1
Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
Hallo Kollegen,

ich brauche mal wieder einen Denkschubser:

Ein Mandant gibt seinen Betrieb A auf und gründet einen anderen Betrieb B neu (beides Einzelfirmen).

Im Anlagevermögen von A steht noch ein Sammelposten mit 2 Jahren Restlaufzeit (aus 2009, also innerhalb 3 Jahren nach Kauf ).

Muss ich da außer § 6 Abs 5 noch etwas beachten?

=> ich würde den jetzt bei der Betriebsaufgabe des Betriebes A ausbuchen und in den neuen Betrieb B einbuchen und dort weitere 2 Jahre "abschreiben". => korrekt?

Gruß, die Catja

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17.01.2012, 13:59
Beitrag: #2
RE: Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
Vom Gefühl her stimme ich dir zu. schau doch mal in den neuen §6 (5) erlass

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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17.01.2012, 15:11
Beitrag: #3
RE: Sammelposten bei Betriebsaufgabe und Neugründung
siehe auch Rz. 4 des von @Taxman erwähnten Schreibens.

Hier das in Rz. 4 genannte Schreiben zur Vollständigkeit.

Ciao Dragon
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