Kirchensteuer als Sonderausgabe?
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22.12.2010, 17:48
Beitrag: #21
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
das war für mich allein schon nach § 51a III EStG klar, aber okay. denn wenn ich mich einmal im System der Abgeltungssteuer befinde, kann es für die KiSt nach meinem Verständnis keinen SA Abzug geben. selbiges gilt für nacherklärte KiSt im Rahmen der Abgeltungsteuer.
Mit anderen Worten ich kann für die VZ 2009 und 2010 KiSt im Rahmen der Abgeltungssteuer als SA geltend machen? "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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22.12.2010, 17:54
Beitrag: #22
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Taxman schrieb:das war für mich allein schon nach § 51a III EStG klar, aber okay. denn wenn ich mich einmal im System der Abgeltungssteuer befinde, kann es für die KiSt nach meinem Verständnis keinen SA Abzug geben. selbiges gilt für nacherklärte KiSt im Rahmen der Abgeltungsteuer. Und warum dann die Frage, wenn das klar war ????? |
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22.12.2010, 18:02
Beitrag: #23
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
@ Petz
Eine rein praktische Frage: Wie will denn das FA prüfen, ob KiSt-Nachzahlungen in 2010 solche zu § 32d EStG sind? Man sieht es zwar in den Bescheiden, aber kann das maschinell abgeglichen werden? Als gesonderte Steuerart wird das zahlungstechnisch ja wohl nicht geführt. |
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22.12.2010, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2010 18:27 von Petz.)
Beitrag: #24
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Das soll unser Computer können, wurde uns versprochen.....
Bleibt abzuwarten. Kann jan aber schon sein, da die "normale" Kirchensteuer und die KiSt auf Abgeltungsteuer im Steuerbescheid im Berechnungsteil getrennt aufgeführt sind. |
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22.12.2010, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2010 19:26 von meyer.)
Beitrag: #25
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Petz schrieb:Kann jan aber schon sein, da die "normale" Kirchensteuer und die KiSt auf Abgeltungsteuer im Steuerbescheid im Berechnungsteil getrennt aufgeführt sind. Ja, theoretisch sollte das machbar sein. Im Steuerkonto wird es aber, soweit ich bisher erkennen konnte nicht getrennt erfasst. Ich hatte z. B. einen Fall ohne KiSt-Abzug an der Quelle, da wollte das FA KiSt-VZ haben, die im Wesentlichen auf Abgeltungsteuer-KiSt beruhte (an den Besteuerungsgrundlagen ersichtlich). Die Festsetzung lautet aber nur auf KiSt. Ob das im Amt vernünftig automatisch auseinanderrechenbar ist? Lassen wir uns überraschen. |
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22.12.2010, 20:07
Beitrag: #26
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Petz schrieb:Und warum dann die Frage, wenn das klar war ????? für mich war das bereits für die VZ 2009/2010 klar. ich fragte mich, weshalb der gesetzgeber jedoch ab 2011 den § 10 I Nr. 4 EStG ändert. Daraus schließe ich demnach, dass "AbgeltungsKiSt" in VZ 2009/2010 als SA abzugsfähig sein müsste. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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23.12.2010, 08:47
Beitrag: #27
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Nochmal zu ursprüngliche Frage
So eine Kirchensteuer für den Erblasser müßte in der Parxis zu Riesenproblemen bei der Finanzverwaltung führen. Die gehen doch nach den Daten die Kirchensteuerämter übermitteln. So eine "Fremdzahlung" ist da bestimmt nicht dabei. Und den bearbeiter davon zu überzeugen, dass die Übermittlung in diesem Fall unzutreffend ist................
Aber ich werde es selber ausprobieren, da ich nach dem Tod meiner Mutter so eine Zahlung hatte. Ach ja, lt. Finanzamt bin ich nicht in einer Kirche, da wird das erst recht lustig. Vielleicht bin da dann lieber ruhig. frankts |
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23.12.2010, 14:40
Beitrag: #28
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
Technisch müsste das kein Problem sein! Natürlich führt ein höherer als vom KiStAmt übermittelter Wert zu einem Prüfhinweis! Aber z.B. grade bei uns in Bayyern erhabt ja z.B. die evangelische Kirche ein zusätzliches Kirchgeld, das von den Gemeinden selbst erhoben wird und NICHT an das KiStAmt weitergemeldet wird. Auch diese Zahlungen sind als SA abziehbar.
Auch ist eine KiSt als SA abziehbar, die zwar im Jahr OHNE kirchlichen Beistand (wie kann man nur, und das auch noch in Bayern!!!) gezahlt wurde, aber für ein Jahr MIT kirchlichem Beistand gezahlt wird. Auch hier kann es zwar zu einem Prüfhinweis kommen, technisch aber kein Problem! taxpert (als Protestant in der bayrischen Diaspora!) Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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23.12.2010, 19:10
Beitrag: #29
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RE: Nochmal zu ursprüngliche Frage
frankts schrieb:So eine Kirchensteuer für den Erblasser müßte in der Parxis zu Riesenproblemen bei der Finanzverwaltung führen. Die gehen doch nach den Daten die Kirchensteuerämter übermitteln. keine Ahnung, sowas haben wir nördlich des Weißwurstäquators nicht, wir machen das selber..... |
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23.12.2010, 20:13
Beitrag: #30
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RE: Kirchensteuer als Sonderausgabe?
taxpert schrieb:Technisch müsste das kein Problem sein! Natürlich führt ein höherer als vom KiStAmt übermittelter Wert zu einem Prüfhinweis! Aber z.B. grade bei uns in Bayyern erhabt ja z.B. die evangelische Kirche ein zusätzliches Kirchgeld, das von den Gemeinden selbst erhoben wird und NICHT an das KiStAmt weitergemeldet wird. Auch diese Zahlungen sind als SA abziehbar. Das ist doch graue Theorie, das Finanzamt setzt stur den Betrag an, den das KiSt-Amt übermittelt hat. Das ist im Augenblick der Punkt, wo die Finanzämter offensichtlich nichts von rechtlichem Gehör halten. frankts |
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