§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
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06.04.2010, 11:49
Beitrag: #1
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§ 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Hallo Kollegen,
die Catja mal wieder: auf dem Schlauch: Fall: Steuerpflichtige hat vor Jahren eine VüV-Immobilie auf die Tochter übertragen, sich aber den nießbrauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann übergeht. Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach § 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt. Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem § 82b? Geht das auf den Vater über? Und was wäre, wenn auf den Nießbrauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteinkünfte geltend machen soll? => geht der § 82b mit (zunächst zum Vater?) => oder ist der dann verloren? => und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nießbrauch kriegt? Nachösterliche Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.04.2010, 15:53
Beitrag: #2
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RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Verloren ist der nie, er wird zunächst auf den Vater übergehen, Stichwort "Fußstapfentheorie".
Danach würde ich sagen, dass der § 82b Abs. 2 EStDV sinngemäß zutrifft: "Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen." kann mich aber auch irren.... |
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06.04.2010, 17:17
Beitrag: #3
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RE: § 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Danke!
(Ich sollte meine Gesetze auch mal fertiglesen... *schäm*) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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