� 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
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06.04.2010, 11:49
Beitrag: #1
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� 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Hallo Kollegen,
die Catja mal wieder: auf dem Schlauch: Fall: Steuerpflichtige hat vor Jahren eine V�V-Immobilie auf die Tochter �bertragen, sich aber den nie�brauch vorbehalten, der nach Ihrem Tod auf den Ehemann �bergeht. Nun hat sie vor 2 Jahren heftig in die Immobilie investiert und die Kosten nach � 82b EStDV auf 4 Jahre gestreckt. Wenn die Mutter jetzt verstirbt, - was passiert dann mit dem Investitionsvolumen aus dem � 82b? Geht das auf den Vater �ber? Und was w�re, wenn auf den Nie�brauch verzichtet wird und die Tochter die vermieteink�nfte geltend machen soll? => geht der � 82b mit (zun�chst zum Vater?) => oder ist der dann verloren? => und erst recht verloren, wenn die Tochter den Nie�brauch kriegt? Nach�sterliche Gr��e, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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06.04.2010, 15:53
Beitrag: #2
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RE: � 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Verloren ist der nie, er wird zun�chst auf den Vater �bergehen, Stichwort "Fu�stapfentheorie".
Danach w�rde ich sagen, dass der � 82b Abs. 2 EStDV sinngem�� zutrifft: "Wird das Geb�ude w�hrend des Verteilungszeitraums ver�u�ert, ist der noch nicht ber�cksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Ver�u�erung als Werbungskosten abzusetzen." kann mich aber auch irren.... |
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06.04.2010, 17:17
Beitrag: #3
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RE: � 82 b EStDV bei Rechtsnachfolge
Danke!
(Ich sollte meine Gesetze auch mal fertiglesen... *sch�m*) ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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