Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
01.02.2010, 12:39
Beitrag: #11
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
ecro schrieb:Die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch beschäftigt übrigens Haarscheren von Jurastudenten.

Wenn ich in der ernsten Mordabsicht auf eine Voodoopuppe einsteche, was ist das dann?

Wenn ich einen nicht mehr steuerverstrickten Veräußerungsgewinn nicht angebe in der ernsten Absicht, die Steuern zu hinterziehen, weil ich den Veräußerungsgewinn für steuerbar und -pflichtig halte - Wahndelikt oder untauglicher Versuch?


Die Abgrenzung ist im letzten Fall nicht einfach! Grds ist der untaugliche Versuch dadurch gekennzeichnet das man Tatsachen verkennt (den Toten umbringen will) und das Wahndelikt durch Verkennung des Strafrechts (der in Notwehr handelnde denkt sich strafbar zu machen). Bei Steuerdelikten ist die Abgrenzung schwierig, weil auch der Tatbestand von rechtlicher Wertung abhängt (es geht ja nicht um den Irrtum das ein Veräusserungsgewinn vorliegt, sondern im den Irrtum der Steuerbarkeit). Durch die Ausformung als Blankettnormen (370 AOff) ist die Grenze nicht klar. Wenn jemand in grds Kenntnis der Strafbarkeit von Steuerhinterziehung handelt, sollte aber der untaugliche Versuch vorliegen.

Ich nehme somit meine Qualifikation als Wahndelikt (oben) zurück! Es ist übrigens das gleiche Abgrenzungspeoblem zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum, welches mE den BGH im Falle der Strafsachen gg Mannesmann-Aufsichtsräte wg Abfindung Esser beschäftigt hatte...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2010, 12:54
Beitrag: #12
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
showbee schrieb:sollte aber der untaugliche Versuch vorliegen.

Was dann die Frage der Strafbarkeit aufwirft.

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2010, 13:54
Beitrag: #13
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
ecro schrieb:
showbee schrieb:sollte aber der untaugliche Versuch vorliegen.

Was dann die Frage der Strafbarkeit aufwirft.

nach hM strafbar, aber Möglichkeit der Strafmilderung!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2010, 14:07
Beitrag: #14
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Nun ist das ja recht akademischer Natur. Ich stelle mir das grade praktisch vor, wie das FA nachfragt, warum ich den Verkauf der in 199x gekauften Immobilie nicht angegeben habe. Nun müsste ich ja, um zur Strafbarkeit zu gelangen, zugeben, dass ich mit der Nichtangabe Steuern "sparen" wollte.

Da wird doch das FA "aha" sagen und sich wieder umdrehen. Nicht?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation