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GmbH-GF familienversichert?
24.06.2009, 11:22
Beitrag: #1
GmbH-GF familienversichert?
Hallo,

auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel daf�r, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt.

Zitat:Interessantes neues BSG-Urteil: Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH k�nnen unter Umst�nden sogar kostenfrei familienversichert werden.

Der Kl�ger ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Kasse). Seine Ehefrau war seit 1.12.1994 �ber ihn - kostenfrei in seiner gesetzlichen Krankenkasse - familienversichert (� 10 SGB V). Bei einer �berpr�fung der Familienversicherung legte der Kl�ger einen Gesellschaftsvertrag vom 24.9.1996 �ber die Gr�ndung einer GmbH vor. Seine Ehefrau war alleinige Gesellschafterin dieser GmbH und neben drei weiteren Personen alleinvertretungsberechtigte Gesch�ftsf�hrerin der GmbH. Die Krankenkasse vertrat daraufhin die Ansicht, die Ehefrau sei seit Gr�ndung der GmbH hauptberuflich selbstst�ndig erwerbst�tig. Somit k�nne sie nicht l�nger familienversichert sein (� 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V). Unerheblich sei, ob sie f�r die GmbH �berhaupt eine T�tigkeit aus�be oder von dort Eink�nfte erziele. Die Kasse beendete die Familienversicherung im Dezember 2001 r�ckwirkend zum 24.9.1996. Die Ehefrau k�nne sich gegen Zahlung entsprechender Beitr�ge f�r die zur�ckliegenden f�nf Jahre freiwillig krankenversichern.

Revision: GKV-Mitglied gab nach Niederlage beim LSG nicht auf

Der Kl�ger war vor den Instanzgerichten erfolglos geblieben: Das LSG entschied, die zum Rechtsstreit beigeladene Ehefrau sei aufgrund ihrer Stellung als gesch�ftsf�hrende Gesellschafterin einer GmbH hauptberuflich selbstst�ndig erwerbst�tig gewesen. Sie sei als Gesellschafterin unternehmerisch t�tig geworden und habe in die Geschicke der Gesellschaft eingegriffen. Unerheblich sei, ob sie dabei Einnahmen erzielt habe. Der Kl�ger ging in Revision und machte geltend, seine Ehefrau sei nicht hauptberuflich selbstst�ndig erwerbst�tig gewesen. Sie habe aus der GmbH keinerlei Einnahmen erzielt und sei als Gesch�ftsf�hrerin nicht t�tig geworden.

BSG: "Verm�gensverwaltung - keine selbstst�ndige T�tigkeit"

Der Kl�ger hatte mit seiner Revision beim 12. Senat des BSG Erfolg (BSG, Urteil v. 04.06.2009, B 12 KR 3/08 R). Das BSG entschied, die Ehefrau des Kl�gers bleibe �ber den 24.9.1996 hinaus familienversichert. Sie sei als Alleingesellschafterin und Gesch�ftsf�hrerin der GmbH nicht hauptberuflich selbstst�ndig erwerbst�tig gewesen. Ihre T�tigkeiten in Aus�bung ihrer Rechte als Gesellschafterin sei keine Erwerbst�tigkeit, sondern T�tigkeit in Aus�bung der Verwaltung ihres Verm�gens gewesen. Sie sei als Gesch�ftsf�hrerin der GmbH auch nicht selbstst�ndig erwerbst�tig gewesen. Um eine selbst�ndige T�tigkeit annehmen zu k�nnen, m�sse zu der GmbH neben der gesellschaftsrechtlichen Verbindung eine weitere rechtliche Beziehung bestehen. Beispielsweise k�nne sie als Gesch�ftsf�hrerin der GmbH eine bezahlte selbst�ndige T�tigkeit aus�ben. Dies setze aber die Entfaltung einer T�tigkeit f�r die juristische Person (GmbH) voraus. F�r die Annahme einer solchen selbst�ndigen T�tigkeit k�nne es gen�gen, dass der Gesch�ftsf�hrer einer GmbH ohne ausdr�ckliche Vereinbarung f�r die GmbH t�tig werde und im Gegenzug ein Entgelt erziele. Im vorliegenden Fall habe die Ehefrau aber weder eine T�tigkeit als GmbH-Gesch�ftsf�hrerin entfaltet noch habe sie als Gesch�ftsf�hrerin von der GmbH ein Entgelt erhalten. Unter diesen Umst�nden �be sei keine selbst�ndige T�tigkeit aus.


Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Gesch�ftsf�hrer die Wahrnehmung der aktiven Gesch�ftst�tigkeit ausf�hren konnten, so bleibt f�r mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Gesch�ftsf�hrer grunds�tzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner T�tigkeit betraut, auch wenn er tats�chlich keine Aktivit�t entfaltet.

Nach dem Urteil w�rde die reine Verm�gensverwaltung eben keine aktive Gesch�ftst�tigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also �berhaupt als GF bestellt werden?

Nun ist zu dem Vertrag nichts gesagt. Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus.

Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsm�glichkeiten, die jedoch jeglichen b�rgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen.


Gott zum Gru� Herr Kapit�n - �hhhhh, Herr Richter

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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24.06.2009, 12:51
Beitrag: #2
RE: GmbH-GF familienversichert?
zaunk�nig schrieb:auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel daf�r, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt.
Mu� sachliche Logik zwingend zu Sozialversicherungsbeitr�gen f�hren?
Ich sage nein und finde, der Richter hat hier ein mutiges und beachtliches Urteil gef�llt.

Zitat:Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Gesch�ftsf�hrer die Wahrnehmung der aktiven Gesch�ftst�tigkeit ausf�hren konnten, so bleibt f�r mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Gesch�ftsf�hrer grunds�tzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner T�tigkeit betraut, auch wenn er tats�chlich keine Aktivit�t entfaltet.
Und f�r diese "keinen Aktivit�ten" soll er KV-Beitr�ge bezahlen? Wovon?

Zitat:Nach dem Urteil w�rde die reine Verm�gensverwaltung eben keine aktive Gesch�ftst�tigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also �berhaupt als GF bestellt werden?
Wegen der Gleichberechtigung Big Grin

Zitat:Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus.
N�, es kommt immer wieder mal vor, dass der GF kein Gehalt bekommt, jedenfalls in kleineren Ein-Mann-GmbH´s. Und gerade bei verm�gensverwaltenden kann ich das gut nachvollziehen

Zitat:Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsm�glichkeiten, die jedoch jeglichen b�rgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen.
Richtig; aber es h�tte ja auch der Ehemann als unbezahlter GF handeln k�nnen. Da h�tte dann keiner nach KV der Ehefrau gefragt. Warum also die nichtstuende EF schlechter stellen?
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24.06.2009, 18:24
Beitrag: #3
RE: GmbH-GF familienversichert?
Die verlautbarte Begr�dung leuchtet mir zwar nur zum Teil ein, aber klar ist, doch, dass die Gesellschafterstellung per se nicht zu einer selbst�ndigen T�tigkeit f�hrt, sondern nur dann, wenn es sich um einen beherrschenden Ges-GF im Sinn der SV handelt. Dann w�re der GGF m. E. genauso zu behandeln wie jeder andere Selbst�ndige.

Und da gibt es jede Menge, die nur in kleinem Umfang etwas machen und nicht im SV-rechtlichen Sinn hauptberuflich selbst�ndig t�tig sind.

Warum sollte das bei einem 08/15 Ges.-GF anders sein?
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