GmbH-GF familienversichert?
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24.06.2009, 11:22
Beitrag: #1
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GmbH-GF familienversichert?
Hallo,
auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel daf�r, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt. Zitat:Interessantes neues BSG-Urteil: Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer einer GmbH k�nnen unter Umst�nden sogar kostenfrei familienversichert werden. Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Gesch�ftsf�hrer die Wahrnehmung der aktiven Gesch�ftst�tigkeit ausf�hren konnten, so bleibt f�r mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Gesch�ftsf�hrer grunds�tzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner T�tigkeit betraut, auch wenn er tats�chlich keine Aktivit�t entfaltet. Nach dem Urteil w�rde die reine Verm�gensverwaltung eben keine aktive Gesch�ftst�tigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also �berhaupt als GF bestellt werden? Nun ist zu dem Vertrag nichts gesagt. Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus. Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsm�glichkeiten, die jedoch jeglichen b�rgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen. Gott zum Gru� Herr Kapit�n - �hhhhh, Herr Richter ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.06.2009, 12:51
Beitrag: #2
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RE: GmbH-GF familienversichert?
zaunk�nig schrieb:auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel daf�r, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt.Mu� sachliche Logik zwingend zu Sozialversicherungsbeitr�gen f�hren? Ich sage nein und finde, der Richter hat hier ein mutiges und beachtliches Urteil gef�llt. Zitat:Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Gesch�ftsf�hrer die Wahrnehmung der aktiven Gesch�ftst�tigkeit ausf�hren konnten, so bleibt f�r mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Gesch�ftsf�hrer grunds�tzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner T�tigkeit betraut, auch wenn er tats�chlich keine Aktivit�t entfaltet.Und f�r diese "keinen Aktivit�ten" soll er KV-Beitr�ge bezahlen? Wovon? Zitat:Nach dem Urteil w�rde die reine Verm�gensverwaltung eben keine aktive Gesch�ftst�tigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also �berhaupt als GF bestellt werden?Wegen der Gleichberechtigung ![]() Zitat:Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus.N�, es kommt immer wieder mal vor, dass der GF kein Gehalt bekommt, jedenfalls in kleineren Ein-Mann-GmbH´s. Und gerade bei verm�gensverwaltenden kann ich das gut nachvollziehen Zitat:Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsm�glichkeiten, die jedoch jeglichen b�rgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen.Richtig; aber es h�tte ja auch der Ehemann als unbezahlter GF handeln k�nnen. Da h�tte dann keiner nach KV der Ehefrau gefragt. Warum also die nichtstuende EF schlechter stellen? |
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24.06.2009, 18:24
Beitrag: #3
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RE: GmbH-GF familienversichert?
Die verlautbarte Begr�dung leuchtet mir zwar nur zum Teil ein, aber klar ist, doch, dass die Gesellschafterstellung per se nicht zu einer selbst�ndigen T�tigkeit f�hrt, sondern nur dann, wenn es sich um einen beherrschenden Ges-GF im Sinn der SV handelt. Dann w�re der GGF m. E. genauso zu behandeln wie jeder andere Selbst�ndige.
Und da gibt es jede Menge, die nur in kleinem Umfang etwas machen und nicht im SV-rechtlichen Sinn hauptberuflich selbst�ndig t�tig sind. Warum sollte das bei einem 08/15 Ges.-GF anders sein? |
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