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GmbH-GF familienversichert? - zaunkönig - 24.06.2009 11:22 Hallo, auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel dafür, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt. Zitat:Interessantes neues BSG-Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können unter Umständen sogar kostenfrei familienversichert werden. Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Geschäftsführer die Wahrnehmung der aktiven Geschäftstätigkeit ausführen konnten, so bleibt für mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer grundsätzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner Tätigkeit betraut, auch wenn er tatsächlich keine Aktivität entfaltet. Nach dem Urteil würde die reine Vermögensverwaltung eben keine aktive Geschäftstätigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also überhaupt als GF bestellt werden? Nun ist zu dem Vertrag nichts gesagt. Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus. Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch jeglichen bürgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen. Gott zum Gruß Herr Kapitän - ähhhhh, Herr Richter RE: GmbH-GF familienversichert? - tosch - 24.06.2009 12:51 zaunkönig schrieb:auch wenn ich den Gedankengang der Richter durchaus nachvollziehen kann, es ist ein klassisches Beispiel dafür, dass richterlicher Verstand nicht immer einer sachlichen Logik folgt.Muß sachliche Logik zwingend zu Sozialversicherungsbeiträgen führen? Ich sage nein und finde, der Richter hat hier ein mutiges und beachtliches Urteil gefällt. Zitat:Auch wenn hier in dem aktuellen Fall weitere Geschäftsführer die Wahrnehmung der aktiven Geschäftstätigkeit ausführen konnten, so bleibt für mich ein bestellter und zudem alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer grundsätzlich mit der aktiven Wahrnehmung seiner Tätigkeit betraut, auch wenn er tatsächlich keine Aktivität entfaltet.Und für diese "keinen Aktivitäten" soll er KV-Beiträge bezahlen? Wovon? Zitat:Nach dem Urteil würde die reine Vermögensverwaltung eben keine aktive Geschäftstätigkeit darstellen. Stellt sich die Frage, warum also überhaupt als GF bestellt werden?Wegen der Gleichberechtigung ![]() Zitat:Aber eine GF-Bestellung (auch in der gleichzeitigen Funktion des Gesellschafters) bleibt, insbsondere bei Bestellung weiterer GF, nicht ohne eine entsprechende Dotierung - egal ob in einem Gehalt oder in einer Art Bonus.Nö, es kommt immer wieder mal vor, dass der GF kein Gehalt bekommt, jedenfalls in kleineren Ein-Mann-GmbH´s. Und gerade bei vermögensverwaltenden kann ich das gut nachvollziehen Zitat:Folgt man dem Urteil der Richter, so ergeben sich zu Lasten der Sozialversicherung enorme Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch jeglichen bürgerlich-rechtlichen, haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten entgegenstehen.Richtig; aber es hätte ja auch der Ehemann als unbezahlter GF handeln können. Da hätte dann keiner nach KV der Ehefrau gefragt. Warum also die nichtstuende EF schlechter stellen? RE: GmbH-GF familienversichert? - meyer - 24.06.2009 18:24 Die verlautbarte Begrüdung leuchtet mir zwar nur zum Teil ein, aber klar ist, doch, dass die Gesellschafterstellung per se nicht zu einer selbständigen Tätigkeit führt, sondern nur dann, wenn es sich um einen beherrschenden Ges-GF im Sinn der SV handelt. Dann wäre der GGF m. E. genauso zu behandeln wie jeder andere Selbständige. Und da gibt es jede Menge, die nur in kleinem Umfang etwas machen und nicht im SV-rechtlichen Sinn hauptberuflich selbständig tätig sind. Warum sollte das bei einem 08/15 Ges.-GF anders sein? |