Belgien
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16.02.2009, 10:44
Beitrag: #1
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Belgien
Hallo,
ich habe von einem Mandanten ein paar Zinsbescheinigungen samt Abschlagssteuer für die Einkommensteuererklärung seiner Tochter bekommen. Die Abschlagsteuer wollen sie zurückbekommen. Tochter lebt von Gehalt > T€ 50 einer (nichtstaatlichen) Firma in Belgien. Tochter behauptet, ihr belgischer Stb hätte ihr gesagt, das belgische Gehalt bleibe in D aufgrund § 50 d EStG komplett steuerfrei. Der BMF v. 21.07.05 sagt zu § 50d: " Bei Einkünften N ... wird die unter Progressionsvorbehalt erfolgende Freistellung ... nur unter bestimmte Voraussetzungen gewährt." Also wird doch der Progressionsvorbehalt angewendet, oder gibt´s da noch eine spezielle Regelung? Gruß tosch |
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16.02.2009, 11:43
Beitrag: #2
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RE: Belgien
Ist sie in Deutschland unbeschr. ESt-pflichtig?
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16.02.2009, 12:44
Beitrag: #3
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RE: Belgien
Ja, Wohnsitz in D und in B
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16.02.2009, 13:09
Beitrag: #4
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RE: Belgien
Bin jetzt kein Spezialist bezgl. IStR.
§ 50 d kommt doch nur bei beschränkt Stpfl. zur Anwendung. Da die T. unbeschränkt Stpfl. ist -> Prog-Vorbehalt § 32 b I Nr. 3 EStG. |
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16.02.2009, 15:57
Beitrag: #5
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RE: Belgien
Hab´s befürchtet.
Danke. |
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